Sozialhilfe: Bedauern über Entscheid zulasten Schwächster
Die Stadt Bern nimmt mit grossem Bedauern zur Kenntnis, dass der Grosse Rat des Kantons Bern anlässlich der Beratung der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG) drastische Kürzungen zulasten der sozial Schwächsten beschlossen hat. Unverständlich und sozialpolitisch unverantwortlich ist für die Stadtregierung, dass nicht einmal Kinder und Jugendliche von den Kürzungen beim Grundbedarf ausgenommen wurden.
Zusammen mit anderen Gemeinden hatte die Stadt Bern bereits Ende Juni konstruktive Vorschläge vorgelegt, wie die anvisierten Sparziele in der Sozialhilfe auch ohne Kürzungen beim Grundbedarf erreicht werden können. Mit grossem Bedauern stellt der Gemeinderat heute fest, dass diese Vorschläge vom Grossen Rat nicht ernsthaft diskutiert wurden. Es wurde somit eine Chance verpasst, mit einem gezielten Ausbau von Arbeitsintegrationsmassnahmen eine wesentliche Ursache von Armut zu bekämpfen.
Klarheit über konkrete Folgen
Der Gemeinderat erachtet eine Unterschreitung der ohnehin tiefen Ansätze der SKOS-Richtlinien für den Grundbedarf als nicht vertretbar. Er fordert den Grossen Rat deshalb auf, seinen Entscheid im Hinblick auf die zweite Lesung nochmals zu erwägen. Der Gemeinderat betont, dass es für die zweite Lesung von grosser Wichtigkeit ist, dass die revidierte Sozialhilfeverordnung vorliegt und somit ein Gesamtbild der Abbaumassnahmen vorliegt. Denn nur in Kenntnis der konkreten Folgen für die Betroffenen haben die Grossrätinnen und Grossräte die nötigen Grundlagen für diesen sozialpolitisch wichtigen Entscheid.