Sonderaufgaben der AHV-Zweigstelle gehen zurück an Kanton
Die Ausgleichskasse des Kantons Bern hat ihren Leistungsauftrag betreffend Sonderaufgaben im Bereich Beiträge und Zulagen mit der Stadt Bern gekündigt. Sie nimmt diese Aufgaben zurück und übernimmt die betroffenen Mitarbeitenden der Stadt. Grund ist im Wesentlichen der geplante Zusammenschluss der AHV-Zweigstellen Bern und Ostermundigen sowie der zunehmende Abstimmungs-aufwand in der Informatik.
Die AHV-Zweigstellen der bernischen Gemeinden nehmen im Auftrag des Kantons Bern diverse Sozialversicherungsaufgaben wahr. Dazu gehören die Prüfung und Erfassung von Anmeldungen für Ergänzungsleistungen für die kantonalen Ausgleichskassen, die Erstellung eines EL-Berechnungsvorschlags, die Verarbeitung und Rückerstattung von Krankheitskosten sowie die Entgegennahme und Prüfung von AHV-und IV-Rentenanmeldungen, sowie Mitwirkung bei der Erfassung der Beitragspflichtigen (sogenannte B-Aufgaben). Zusätzlich übernehmen die Zweigstellen der Städte Bern und Biel im Auftrag der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) weitere Sonderaufgaben (sogenannte A-Aufgaben).
Im Hinblick auf den Zusammenschluss der AHV-Zweigstellen von Bern und Ostermundigen fallen diese Sonderaufgaben für die Stadt Bern weg. Die künftige AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen wird für das ganze Vollzugsgebiet nur noch die sogenannten B-Aufgaben vollziehen. Die AKB erwog aus Praktikabilitätsgründen bereits früher, diese Aufgabe zum Kanton zurückzunehmen; nun hat sie den Leistungsauftrag auf Ende 2021 gekündigt.
Elf Mitarbeitende wechseln zum Kanton
Eine Arbeitsgruppe der AKB und der AHV-Zweigstelle der Stadt Bern hat die Rückübertragung der Sonderaufgaben inklusive Personalüberführung an die kantonale Ausgleichskasse vorbereitet. Damit werden elf Mitarbeitende (920 Stellenprozente) per 1. Januar 2022 zur Ausgleichskasse des Kantons wechseln. Die Rückübertragung verursacht einmalige Kosten im Umfang von rund 200’000 Franken für die Übergangseinlagen in die Pensionskasse.