Leitbild Suchtpolitik
Situation im Suchtbereich stabil
Der Gemeinderat führt mit dem Leitbild Suchtpolitik 2014-2018 die bisherige, bewährte städtische Suchtpolitik weiter. Die Situation im Suchtbereich ist seit mehreren Jahren stabil. Das zeigt auch der Jahresbericht Sucht 2013/2014 des Gemeinderats.
Die Stadt Bern verfügt über eine gut funktionierende Suchtpolitik. Im Leitbild Suchtpolitik 2014-2018 hält der Gemeinderat deshalb an den praxistauglichen Grundsätzen der städtischen Suchtpolitik für die kommenden fünf Jahre fest.
Oberstes Ziel ist es, dass die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bern mit Suchtmitteln verantwortungsbewusst umgehen können. Es gilt, einzelnen Bereichen in den nächsten fünf Jahren zusätzliches Gewicht zu verleihen, allfällige Lücken zu schliessen, die Rahmenbedingungen anzupassen oder wo nötig zu verbessern. So soll der Gesundheitsschutz beim Alkoholkonsum und -verkauf gestärkt werden. Auch will der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit anderen Städten ein Pilotprojekt im Bereich Cannabisregulierung durchführen.
Engpässe bei Wohnangeboten
Die Situation im Suchtbereich in der Stadt Bern kann seit einigen Jahren als auf tiefem Niveau stabil bezeichnet werden. Die Drogen- und Alkoholszene hat sich auf einem Stand eingependelt, der für eine Stadt wie Bern als stadtverträglich gilt. Die meisten Suchthilfeeinrichtungen waren im vergangenen Jahr gut bis sehr gut ausgelastet, trotzdem konnte in den meisten Fällen die Nachfrage nach Hilfeleistungen abgedeckt werden. Die grosse Herausforderung besteht darin, diese einigermassen stabile Situation beizubehalten und trotz Spardruck die Angebote der Suchthilfe bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. So scheinen sich die bereits seit einiger Zeit bestehenden Engpässe bei den Wohnangeboten zu verschärfen. Hier sind die niederschwelligen Angebote entsprechend auszubauen und zusätzliche Plätze im begleiteten Wohnen zur Verfügung zu stellen.
Problem Alkoholkonsum: Stadt sucht Zusammenarbeit
Als weiterhin kritisch muss die Problematik des übermässigen Alkoholkonsums am Wochenende bezeichnet werden. Hier müssen die Anstrengungen im Bereich Schadenminderung und Prävention zwingend beibehalten oder – wie bereits im Rahmen des «Konzepts Nachtleben» vorgesehen – verstärkt werden. Unterstützend wären dabei auch regulative Instrumente auf Ebene Bund wie Verbote bei der Alkoholwerbung oder zeitliche Beschränkung für den Alkoholverkauf (sog. «Nachtregime»). Leider enthält der aktuelle Entwurf des totalrevidierten Alkoholgesetzes kaum wirksame Massnahmen zur Reduktion des alkoholbedingten Schadens. Der Gemeinderat will daher prüfen, wie er insbesondere im Verbund mit anderen Städten auf Ebene Kanton Massnahmen zur Stärkung des Gesundheitsschutzes einbringen kann.
Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Jahresbericht Sucht 2013 2014 (PDF, 385.3 KB) | 06.08.2014 | 385.3 KB |
Leitbild Suchtpolitik 2014 2018 (PDF, 177.5 KB) | 06.08.2014 | 177.5 KB |
Massnahmenplan Suchtpolitik (PDF, 195.3 KB) | 06.08.2014 | 195.3 KB |
Referat Franziska Teuscher (PDF, 81.8 KB) | 06.08.2014 | 81.8 KB |
Referat Regula Müller (PDF, 86.3 KB) | 06.08.2014 | 86.3 KB |