Schulzahnmedizin: Vertragsverhandlungen mit Uni Bern
Die Stadt Bern strebt für die Erfüllung der Aufgaben des Schulzahnmedizinischen Dienstes der Stadt Bern (SZMD) eine engere Kooperation mit den Zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern (ZMK) an. Der Gemeinderat hat den Auftrag erteilt, einen entsprechenden Leistungsvertrag auszuhandeln.
Seit längerem streben die Zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern (ZMK) und der Schulzahnmedizinische Dienst (SZMD) eine verstärkte Zusammenarbeit an. Nun sind die beiden Institutionen übereingekommen, für die Übernahme der bisherigen SZMD-Angebote durch die ZMK einen gemeinsamen Leistungsvertrag auszuarbeiten. Der Leistungsvertrag soll einerseits Inhalt, Umfang, Qualität und Preis der Leistungen regeln, welche die ZMK für die Stadt in den Bereichen Schulzahnpflege und zahnmedizinische Leistungen erbringt. Andererseits wird die dafür geschuldete Abgeltung der Stadt vertraglich festgelegt. Die gesundheits- und sozialpolitisch wichtigen Angebote des SZMD blieben mit der Aufgabenübertragung an die ZMK erhalten und würden weiterhin am heutigen SZMD-Standort an der Frankenstrasse 1 erbracht.
«Ich würde mich über eine Vereinbarung freuen, denn sie wäre für beide Seiten eine ‘Win-Win-Situation’», betont Gemeinderätin Franziska Teuscher. Die Stadt könnte die wichtige Aufgabe der Zahngesundheit der Schulkinder an eine qualitativ hochstehende Institution übertragen und gleichzeitig Kosten einsparen. Die ZMK ihrerseits könnten dank der neuen Gruppe von Patient*innen ihre Lehre und Forschung erweitern und ihre angehenden Zahnärzt*innen breiter ausbilden. Auch die Stadt Bern würde als Forschungsstandort profitieren, denn die ZMK würden zu einem der schweizweit bedeutendsten Zentren für Kinderzahnmedizin.
Ausarbeitung von Leistungsvertrag und Kreditvorlage
Der Gemeinderat hat nun die Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) beauftragt, mit den ZMK einen Leistungsvertrag auszuhandeln und ihm bis Ende 2024 Antrag zu stellen. Die Sozialpartner werden in die Gespräche miteinbezogen. Angestrebt wird ein vierjähriger Leistungsvertrag. Vorbehältlich einer Vertragseinigung wird der Gemeinderat für die Genehmigung der städtischen Abgeltung eine Kreditvorlage zuhanden des Stadtrats ausarbeiten.
Sofern sich die Vertragsparteien einigen, der Gemeinderat dem Leistungsvertrag zustimmt und der Stadtrat den Kredit für die vierjährige Abgeltung genehmigt, würden die ZMK die heutigen SZMD-Aufgaben ab 1. Januar 2026 erbringen.