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10. März 2022 | Gemeinderat, Direktionen

Schlosspark Bümpliz: Pilotphase Radiumsanierung beginnt

Aufgrund strengerer Strahlenschutzvorschriften hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Oktober 2020 das der Stadt gehörende Gelände um das Neue Schloss Bümpliz untersucht. Die Messungen zeigten Radiumbelastungen, die saniert werden müssen, auch wenn sie keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung darstellen. Die Pilotphase der anstehenden Sanierung beginnt am 14. März 2022.

Im Rahmen des Aktionsplans Radium 2015 – 2022 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Oktober 2020 in Absprache mit der Stadt Bern das Gelände des Neuen Schlosses Bümpliz auf Radium untersucht und Sanierungsbedarf im Aussenbereich festgestellt. Grund dafür ist die frühere Herstellung von radiumhaltiger Leuchtfarbe auf dem Gelände. Die sanierungsbedürftigen Bereiche befinden sich hauptsächlich in den nördlichen und westlichen Teilen des Schlossparks.

Pilotphase der Sanierung während zwei Wochen

Der Sanierungsprozess wird am 14. März 2022 mit einer maximal zweiwöchigen Pilotphase beginnen. In dieser Phase werden die Sanierungsmethoden in einem eingezäunten Teilbereich des Parks getestet, der sich in unmittelbarer Nähe des Neuen Schlosses Bümpliz befindet. Dabei wird insbesondere das Ausmass der Belastung im Boden beurteilt. Zudem soll geprüft werden, inwiefern die dortigen Bäume von den Sanierungsmassnahmen betroffen sind. Die nötigen Aushubarbeiten leitet das BAG in Zusammenarbeit mit der Stadt Bern. Das Gelände des Neuen Schlosses Bümpliz bleibt während der Pilotphase zugänglich.

Gesamtsanierung im Herbst 2022 vorgesehen

Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Pilotsanierung wird die für den Herbst 2022 vorgesehene Gesamtsanierung geplant und vorbereitet. Für die Dekontaminationsarbeiten werden spezialisierte Firmen beigezogen, die für den Aushub und die konforme Entsorgung des radiumbelasteten Erdreichs verantwortlich sind. Ziel der Sanierung ist es, die jährliche Dosis von 1 Millisievert (Referenzwert gemäss der Strahlenschutzverordnung) für die Nutzerinnen und Nutzer des Geländes langfristig einzuhalten. Anschliessend werden die sanierten Bereiche wieder begrünt.

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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