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23. Juni 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Abfallentsorgung im öffentlichen Raum

«Sauberkeits-Rappen» mit Lenkungscharakter

Die Eckpunkte für eine Gebühr zur Entsorgung von Abfällen aus dem öffentlichen Raum liegen vor: Der «Sauberkeits-Rappen» soll bei Geschäften wie Take-Away-Betrieben, Lebensmittelläden sowie bei Anbietern von Veranstaltungen und publikumsintensiven Einrichtungen erhoben werden. Geplant ist, freiwillige Massnahmen zur Abfallverminderung mit einer Gebührenentlastung zu belohnen. Allerdings bedarf das Modell weiterer Abklärungen. Daher beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat eine Erhöhung des Projektkredites.

Die Arbeiten am «Sauberkeits-Rappen» gehen auf das «Littering-Urteil» des Bundesgerichts vom Februar 2012 zurück: Dieses kam zum Schluss, dass die 2007 eingeführte Mitfinanzierung der Entsorgung von Abfällen aus dem öffentlichen Raum durch Mittel aus der von den Grundeigentümern erhobenen Grundgebühr das Verursacherprinzip zu wenig beachte. Gleichzeitig hielt das Bundesgericht aber erstmals fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen die indirekten Verursacher von solchen Abfällen mit einer Gebühr belastet werden dürfen; diese Gebühr muss eine Lenkungswirkung haben und wirtschaftlich tragbar sein. Das Urteil des Bundesgerichts weicht insoweit von der bisherigen Rechtsprechung ab und hat weit über die Stadt Bern hinaus wegweisenden Charakter.

Dem Bundesgerichtsurteil entsprechend zielt der vom Gemeinderat geplante «Sauberkeits-Rappen» auf eine Mitfinanzierung durch jene indirekten Verursacher ab, die Verpackungen vertreiben oder eine erhöhte Personenpräsenz verursachen, welche erfahrungsgemäss zu Abfällen im öffentlichen Raum führen. Dazu gehören einerseits Geschäfte wie Fastfood-Betriebe, Lebensmittelläden und Verkaufsstände, andererseits Anbieter von Veranstaltungen im öffentlichen Raum oder publikumsintensive Betriebe und Einrichtungen wie Nachtlokale oder Schulen ohne Pausenplatz. Der «Sauberkeits-Rappen» soll gewährleisten, dass all jene Geschäfte und Betriebe einen Beitrag für eine saubere Stadt leisten, deren Tätigkeit erfahrungsgemäss zu Abfällen im öffentlichen Raum führt.

Pragmatisch, gewerbeverträglich und verursachergerecht
Grundlage für die Gebührenbemessung bei Geschäften wie Verkaufsständen und Take-Away-Betrieben bilden gemäss dem vorliegenden Modell die Umsatzzahlen. Bei der zweiten Gruppe – den sogenannten Präsenzverursachern – wird auf die Besucher- oder Belegungszahlen abgestellt. Um eine pragmatische und gewerbeverträgliche Handhabe zu gewährleisten, soll die Gebührenerhebung auf der Basis von periodischen Selbstdeklarationen der einzelnen Verursacher erfolgen. Zudem ist vorgesehen, dass Bagatellfälle von der Gebühr ausgenommen werden, etwa bei Gebühren unter 200 Franken oder bei kleinen Quartierläden.

Zentral beim «Sauberkeits-Rappen» ist, dass er auf eine spürbare Lenkungswirkung abzielt. Wer freiwillig Massnahmen zur Abfallverminderung ergreift – zum Beispiel durch den Verzicht auf Verpackungen, den Einsatz von Mehrweggeschirr oder die Einführung eines Pfandsystems – soll durch eine Gebührenentlastung belohnt werden. Die Reduktion kann im besten Fall bis zu 100 Prozent betragen.

Weiterhin beträchtliche Kosten für die Stadt
Der Steuerhaushalt, aus dem die Entsorgung des Abfalls im öffentlichen Raum derzeit jährlich mit etwas mehr als zwölf Millionen Franken finanziert wird, wird mit dem neuen Modell entlastet. Allerdings wird die Stadt auch künftig für einen beträchtlichen Teil der Kosten selbst aufkommen müssen, weil sie unter anderem die Beseitigung des illegal in den öffentlichen Abfalleimern entsorgten Kehrichts finanzieren muss und als Betreiberin des öffentlichen Raumes selbst eine indirekte Verursacherin ist.

Kreditaufstockung beantragt
Obwohl das Grundmodell des «Sauberkeits-Rappens» definiert ist, sind noch weitere Abklärungen nötig. Dies gilt umso mehr, als die Stadt Bern bei der Ausarbeitung der neuen Gebühr nicht auf bestehende Modelle zurückgreifen kann und ihr daher schweizweit eine Vorreiterrolle zukommt. Der Gemeinderat will das Modell deshalb durch eine externe Fachmeinung plausibilisieren und die Vernehmlassung professionell begleiten lassen. Dazu beantragt er dem Stadtrat, den Projektkredit um 250‘000 Franken auf 400‘000 Franken zu erhöhen.

Stimmt der Stadtrat der Erhöhung des Projektkredites zu, sollen die Arbeiten am Gebührenmodell bis im Frühling 2015 abgeschlossen sein und anschliessend in die Vernehmlassung gehen. Ziel ist, dass bis Ende 2015 ein Stadtratsbeschluss vorliegt und das neue Modell bei einem positiven Entscheid des Stadtparlamentes im Jahr 2016 in Kraft gesetzt werden kann.

«Littering-Gebühr» als Teil des «Sauberkeits-Rappens»
Das Modell des «Sauberkeits-Rappens» umfasst einerseits die Kosten für die Beseitigung von Littering («Littering-Gebühr»), andererseits die Aufwendungen für die Entsorgung des korrekt in den öffentlichen Abfalleimern entsorgten Abfalls.

 

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Titel Bearbeitet
Vortrag Sauberkeitsrappen (PDF, 296.8 KB) 23.06.2014

Informationsdienst Stadt Bern

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