Revisionsverordnung teilrevidiert
Die Revisionsverordnung normiert die Aufgaben und die Tätigkeit des städtischen Finanzinspektorats. Der Gemeinderat hat sie nun teilrevidiert. Neu kann nicht nur der Gesamtgemeinderat, sondern auch die zuständige Direktorin oder der zuständige Direktor das Finanzinspektorat mit Sonderprüfungen in der eigenen Direktion beauftragen. Zudem werden der Aufsichtskommission des Stadtrats neu der jährliche Revisionsbericht des Finanzinspektorats zur Jahresrechnung und der jährliche Tätigkeitsbericht des Finanzinspektorats zugestellt. Der Gemeinderat kommt damit dem Bedürfnis des Stadtrats nach zusätzlichen Informationen zur Überwachung der Geschäftsführung der Verwaltung nach.