Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

22. Dezember 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Revisionsverordnung teilrevidiert

Die Revisionsverordnung normiert die Aufgaben und die Tätigkeit des städtischen Finanzinspektorats. Der Gemeinderat hat sie nun teilrevidiert. Neu kann nicht nur der Gesamtgemeinderat, sondern auch die zuständige Direktorin oder der zuständige Direktor das Finanzinspektorat mit Sonderprüfungen in der eigenen Direktion beauftragen. Zudem werden der Aufsichtskommission des Stadtrats neu der jährliche Revisionsbericht des Finanzinspektorats zur Jahresrechnung und der jährliche Tätigkeitsbericht des Finanzinspektorats zugestellt. Der Gemeinderat kommt damit dem Bedürfnis des Stadtrats nach zusätzlichen Informationen zur Überwachung der Geschäftsführung der Verwaltung nach.

Informationsdienst Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile