Revision für eine zukunftsfähige baurechtliche Grundordnung
Weite Teile der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Bern entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen nach baulicher Verdichtung, Innenentwicklung und an den Freiraum. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, die Bauordnung, den Bauklassenplan sowie den Nutzungszonenplan zu revidieren. Nun hat er das für das Vorhaben erforderliche Kreditgeschäft zuhanden des Stadtrats verabschiedet.
Mehrere Teile der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Bern sind über 30 Jahre alt. Damals revidierte der Gemeinderat die Grundordnung unter der Annahme einer schrumpfenden Stadt. Diese Vorschriften genügen den heutigen Anforderungen der Stadtentwicklung schon länger nicht mehr. Seit der Jahrtausendwende wächst die Stadt Bern wieder; Innenentwicklung und qualitätsvolle Verdichtung sind die neuen Paradigmen der Raumplanung.
Umfassende Revision statt vieler Einzelplanungen
Die heute praktizierte schrittweise Anpassung des Nutzungszonen- und Bauklassenplans in vielen Einzelplanungen ist auf die Dauer für alle Beteiligten viel aufwändiger und teurer als eine umfassende Revision der Grundordnung. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, die Bauvorschriften (Bauordnung), den Nutzungszonenplan sowie den Bauklassenplan zu revidieren. Dafür beantragt er dem Stadtrat einen Investitionskredit von 5,17 Millionen Franken sowie einen Verpflichtungskredit mit sechsjähriger Laufzeit über insgesamt 1,5 Millionen Franken für befristete Stellen.
Verdichtung ermöglichen
Mit der Grundordnungsrevision will der Gemeinderat verschiedene zentrale Ziele des Stadtentwicklungskonzepts Bern 2016 (STEK 2016) erfüllen. Er will eine effiziente, zukunftsfähige Grundlage für qualitätsvolles Wachstum und bauliche Verdichtung schaffen. Bern soll sich dabei nach innen, vor allem in den im STEK 2016 ausgewiesenen Entwicklungsgebieten entwickeln. Diese bauliche Verdichtung wird nicht zuletzt zu Mehreinnahmen aus der Abschöpfung der Planungsmehrwerte und zu zusätzlichen Steuererträgen führen. Diese dienen wiederum der Finanzierung des durch das Wachstum ebenfalls erhöhten Infrastrukturbedarfs (z. B. Schulen, Parkanlagen).
Freiräume sichern – Quartiere stärken
Wird die Stadt dichter, steigt die Bedeutung der Freiräume. Entsprechend sind die Sicherung und der Schutz bestehender Grün- und Freiräume, Parkanlagen, Alleen, Vorgärten und des Aare-Raums zentrale Bausteine der Revision – genauso wie Massnahmen zur Förderung der Biodiversität und des Stadtklimas. Die Revision zielt aber auch darauf ab, Quartierzentren und -infrastrukturen zu stärken und zu fördern. Auch sollen Flächen für unterschiedliche Arbeitsnutzungen gesichert werden. Vielfältige Quartiere sind eine wichtige Voraussetzung für eine Stadt der kurzen Wege.
Anpassungen benötigen Volksabstimmungen
Der Gemeinderat passt die Grundordnung in überschaubaren, inhaltlich oder räumlich abgrenzbaren Teilrevisionen an. Dies erlaubt es ihm, die Komplexität zu reduzieren und Anspruchsgruppen sowie die Bevölkerung gezielter einzubeziehen. Die notwendigen Volksabstimmungen zu den einzelnen Teilrevisionen finden voraussichtlich gestaffelt zwischen 2024 und 2027 statt.
Laufende oder kürzlich erfolgte Teilrevisionen der baurechtlichen Grundordnung
- Naturgefahrenplan: seit August 2019 in Kraft
- Anpassung der Bauordnung an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV): seit August 2019 in Kraft
- Gewässerraumplan: Volksabstimmung voraussichtlich Herbst 2021
- Revision der Zonen für öffentliche Nutzungen: Kreditgenehmigung Stadtrat November 2020, Volksabstimmung voraussichtlich 2024
- Bauordnungsrevision Paket I: Zwischennutzungen, Zweitwohnungen und Laubengeschosse in der Altstadt: Volksabstimmungen voraussichtlich Herbst 2021
- Bauordnungsrevision Paket II: Anpassung Bauvorschriften (Bauordnung), Bauklassenplan und Nutzungszonenplan; Kreditbeschluss im Stadtrat: voraussichtlich Frühjahr 2021; Volksabstimmungen voraussichtlich 2024 bis 2027 (Details s. oben)
Dokumente
Titel |
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Vortrag an den Stadtrat (PDF, 562.3 KB) |