Ausführungsverordnung revidiertes Bürgerrechtsgesetz
Revision Bürgerrechtsgesetz: Gemeinderat nimmt kritische Haltung ein
Der Gemeinderat lehnt den Verordnungsentwurf zum revidierten eidgenössischen Bürgerrechtsgesetz in der vorliegenden Form ab. Seiner Ansicht nach führt die Verordnung nicht zu einfacheren, transparenteren und professionelleren Einbürgerungsverfahren.
Mit der Vorlage sollen die für eine Einbürgerung verlangten Integrationskriterien konkretisiert und für die ganze Schweiz vereinheitlicht werden. Der Gemeinderat führt in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Schweizerischen Städteverbands aus, die Vorlage enthalte zu viele und zu weit gefasste unbestimmte Rechtsbegriffe. Diese erlauben es auch in Zukunft, die Einbürgerung als politischen Akt zu behandeln. Dies widerspricht der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach eine Einbürgerung als ein rechtliches und nicht als politisches Verfahren zu betrachten ist. So wird den zuständigen Behörden nach Ansicht des Gemeinderats etwa ein zu grosser Ermessenspielraum eingeräumt. Beispielsweise indem von einbürgerungswilligen Personen verlangt wird, in einer Loyalitätserklärung die Respektierung der Werte der Bundesverfassung zu verlangen und – bei allfälligem Nachweis des Nichtrespektierens zum Zeitpunkt der Unterschrift – die Einbürgerung nichtig zu erklären.
Auswirkung strengerer Regeln
Die Stimmberechtigten des Kantons Bern haben im November 2013 die Einbürgerungsinitiative der Jungen SVP Bern angenommen. Die Erfahrungen in der Stadt Bern haben gezeigt, dass die damit eingeführten strengeren Regeln bei der Einbürgerung unerwünschte Effekte auf die Integration nach sich ziehen. So wurde in den vergangenen zwei Jahren ein Rückgang bei den Einbürgerungsgesuchen festgestellt, was aus integrationspolitischer Sicht höchst bedenklich ist. Denn eine neue Studie des Schweizerischen Nationalfonds hat gezeigt, dass das Erlangen der Staatsbürgerschaft innerhalb nützlicher Frist positive Effekte auf den Verlauf des Integrationsprozesses hat.
Weiter geht aus Rückmeldungen von Beratungsstellen hervor, dass ausländische Personen sich davor fürchten, Ansprüche bei der Sozialhilfe geltend zu machen oder ihren Anspruch überhaupt prüfen zu lassen. Besonders betroffen sind davon Working Poor sowie Einelternfamilien. Damit werden besonders verletzliche Gruppen davon abgehalten, gesetzlich verankerte Ansprüche geltend zu machen, was der Gemeinderat als problematisch erachtet.
Spracherwerb als Integrationskriterium
Der Gemeinderat findet es grundsätzlich richtig, die Sprachkompetenz als Kriterium für die Integration heranzuziehen. Dabei muss aber den persönlichen Verhältnissen wie beispielsweise dem Bildungshintergrund der gesuchstellenden Person Rechnung getragen werden. Die Kantone sollen zudem auch weiterhin die Kompetenz haben, Sprachkompetenzen in der am Wohnort gesprochene Landessprache zu verlangen.