Reservationsvereinbarungen für das Viererfeld genehmigt
Der Gemeinderat hat die Reservationsvereinbarungen mit den Bauträgerschaften der ersten Etappe auf dem Viererfeld genehmigt. Die Vereinbarungen definieren den Prozess bis zum Abschluss der Baurechtsverträge. Zudem beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat, den Baustein O52 an die Pensionskasse der Technischen Verbände zu vergeben.
Die Bauträgerschaften der ersten Etappe auf dem Viererfeld/Mittelfeld sind bestimmt. Es handelt sich um die Hauptstadtgenossenschaft, die Mobiliar Asset Management AG, die Burgergemeinde Bern, die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern, die Pensionskasse der Technischen Verbände und die Innere Enge Holding AG. Jetzt hat der Gemeinderat die Reservationsvereinbarungen genehmigt und damit die Grundlage für die weiteren Projektarbeiten gelegt.
Die Reservationsvereinbarungen wurden fest bis 31. Juli 2028 abgeschlossen; sie definieren den Prozess bis zum Abschluss der Baurechtsverträge und beinhalten die gegenseitigen Pflichten der Vertragsparteien. Die Bauträgerschaften verpflichten sich insbesondere, für ihren Baustein ein baubewilligtes Projekt vorzulegen. Die Stadt sichert ihrerseits zu, der jeweiligen Bauträgerschaft ein selbständiges und dauerndes Baurecht für die Dauer von 80 Jahren einzuräumen, sofern alle dafür notwendigen Bedingungen erfüllt werden.
Musterbaurechtsverträge als Basis
Als Basis für die Verhandlungen zum Abschluss der Reservationsvereinbarungen dienten die Musterbaurechtsverträge, die der Gemeinderat 2017 genehmigt hat. Mit den marktorientierten Bauträgerschaften wird der Baurechtszins im weiteren Verlauf mit einem in den Reservationsvereinbarungen definierten Berechnungsmodell bestimmt. Als gemeinnützige Bauträgerschaft profitiert die Hauptstadtgenossenschaft von vorteilhaften Konditionen, muss aber spezifische Vorgaben der Stadt umsetzen (z.B. Kostenmiete) mit dem Ziel, kostengünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Baufeld O52 soll an die Pensionskasse der Technischen Verbände gehen
Die für den Baustein O52 ursprünglich vorgesehene Bauträgerin – die Pensionskasse der Berner Kantonalbank – hat sich 2023 als Investorin der ersten Etappe zurückgezogen. Das entsprechende Baurecht wurde deshalb Ende 2023 ausgeschrieben. Im Februar 2024 beantragte der vom Gemeinderat eingesetzte städtische Vergabeausschuss, den Baustein der Pensionskasse der Technischen Verbände (PTV) mit Sitz in Bern zu vergeben (siehe Medienmitteilung). Der Gemeinderat folgt dieser Empfehlung und hat die entsprechende Vorlage zuhanden des Stadtrates verabschiedet.
Planung Mittelfeld mit Burgergemeinde Bern geht planmässig weiter
Das Projekt der Burgergemeinde Bern ist als «Annexbau» an die bestehende Anlage «Der Burgerspittel im Viererfeld» angedacht. Im Gegensatz zu den übrigen Bauträgerschaften muss die Burgergemeinde aufgrund der Bestimmungen der «Zone mit Planungspflicht» (ZPP) einen Projektwettbewerb durchführen. Die Burgergemeinde Bern treibt das Detailkonzept planmässig voran und erachtet den Abschluss einer Reservationsvereinbarung zum aktuellen Zeitpunkt als nicht notwendig.
Weiteres Vorgehen
Die Bauträgerschaften der ersten Etappe erarbeiten nun die sogenannten Detailkonzepte (vertiefte Machbarkeitsstudien) für ihren Baustein. Die Baurechtsverträge werden nach Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligungen durch den Gemeinderat genehmigt.