Reichenbachstrasse: Neue Plätze für Asylsuchende
Der Gemeinderat hat entschieden, Teile der ehemaligen Krankenpflegeschule Engeried für den Asylbereich zu nutzen, bis eine Wohnüberbauung realisiert wird. Im Gebäudetrakt A sollen ab Ende 2016 sowohl unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) als auch Asylsuchende in der Phase II wohnen. Für die nötigen baulichen Anpassungen hat der Gemeinderat einen Kredit über 560‘000 Franken beschlossen. Die Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt kostendeckend.
Angesichts der Raumnot im Asyl- und Flüchtlingswesen hat der Gemeinderat entschieden, den abtrennbaren Gebäudetrakt A der ehemaligen Krankenpflegeschule Engeried an der Reichenbachstrasse 118 für die Unterbringung von Asylsuchenden bereitzustellen. Die Nutzung erfolgt temporär bis zur Realisierung der vorgesehenen Wohnüberbauung des Areals. Gemäss heutiger Planung ist der Baustart Ende 2019 vorgesehen.
Platz für minderjährige Asylsuchende
Im Erdgeschoss sowie im ersten und zweiten Obergeschoss von Trakt A wird auf einer Fläche von fast 1000 Quadratmetern ein UMA-Zentrum für maximal 100 unbegleitete minderjährige Asylsuchende geschaffen. Die kostendeckende Vermietung erfolgt an die Zentrum Bäregg GmbH, welche das Zentrum im Auftrag des Kantons betreiben wird.
Unterbringung von Asylsuchenden in der Phase II
Im Attikageschoss entstehen auf rund 300 Quadratmetern zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende in der Phase II (individuelle Unterbringung, in der Regel in Wohnungen). Für den Betrieb dieses Stockwerks mit Platz für rund 20 Personen ist das städtische Kompetenzzentrum Integration zuständig.
Weiteres Vorgehen
Die Zwischennutzung bedarf baulicher Anpassungen, für die der Gemeinderat einen Kredit über 560‘000 Franken zulasten des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik gesprochen hat. Die Durchführung des Baugesuchverfahrens und der erforderlichen Umbauarbeiten wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit einem Nutzungsbeginn ist voraussichtlich ab Ende 2016 / Anfang 2017 zu rechnen.
Allen aktuellen Zwischennutzenden kleiner Teilflächen in Trakt A können in Trakt B Alternativen angeboten werden. Die von der Neunutzung von Trakt A nicht betroffenen Mietverhältnisse (Tagesschule, Schulbibliothek, Kindergarten usw.) in den übrigen Gebäudetrakten werden unverändert fortgeführt.