Reglementsänderung: Gleichbehandlung Kitas Stadt Bern
Der Gemeinderat schlägt dem Stadtrat eine Anpassung des Reglements über die familienergänzende Betreuung von Kindern (FEBR) vor, um die finanzielle Bewältigung der Pandemiefolgen bei den städtisch geführten Kitas ein Stück weit auszugleichen. Private und städtische Kitas konnten nicht gleichermassen von Unterstützungsleistungen profitieren.
Die Folgen der Corona-Pandemie haben alle Kitas stark gefordert. Neben der Verpflichtung durch den Bundesrat, die Betriebe während des Lockdowns im Jahr 2020 für Eltern ohne Alternative in der Kinderbetreuung offen zu halten, mussten die Kitas deutliche Ertragsausfälle und einen Rückgang der Auslastung verkraften. Von den finanziellen Hilfen konnten die städtisch geführten Kitas nicht im gleichen Umfang profitieren wie die privat geführten. Die Bundeshilfen für nicht besetzte Plätze standen nur den privaten Kitas zu, während die von Gemeinden geführten Kitas nur zu einem Bruchteil über den Kanton entschädigt wurden. Zudem konnten Gemeinden und ihre Betriebe keine Kurzarbeitsentschädigungen für die Mitarbeitenden beantragen, und ihnen standen keine Möglichkeiten für Mietzinsreduktionen zu.
Zeitlich limitierte Spezialfinanzierung als Massnahme geplant
Die dadurch entstandenen finanziellen Einbussen bei den städtisch geführten Kitas will der Gemeinderat über eine Anpassung des Betreuungsreglements ausgleichen. *Die Kitas Stadt Bern erwirtschafteten im Pandemie-Jahr 2020 ein Defizit von 785'679 Franken. Der genau Betrag, der für die Jahre 2020 bis 2022 der Pandemie zuzuschreiben ist, wird durch das Finanzinspektorat nun noch detailliert geprüft.
Das Verbot einer Defizitdeckung soll insofern gelockert werden, als dass Finanzhilfen, welche den privaten Trägerschaften zur Verfügung standen oder stehen, durch eine Einlage aus dem allgemeinen Haushalt in die Spezialfinanzierung Kitas ausgeglichen werden. Die Möglichkeit soll befristet werden, da es sich nur um Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie handelt.
Mit der Teilrevision des Betreuungsreglements wird der effektive Umfang der Einlage noch nicht festgelegt. * Schliesslich wird das finanzkompetente Organ – voraussichtlich der Stadtrat – über die Höhe der Einlage bestimmen können.
*Nachträgliche Präzisierung vom 16. Juni 2022. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte den Informationsdienst der Stadt Bern.
Dokumente
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Vortrag an den Stadtrat (PDF, 179.8 KB) |