Reglement über Planungsmehrwertabgabe verabschiedet
Im Zuge verschiedener eidgenössischer und kantonaler Gesetzesrevisionen hat der Gemeinderat entschieden, seine langjährige Praxis zur Abgabe von Planungsmehrwerten weiterzuführen. Auch künftig soll in der Stadt Bern nicht nur für Einzonungen, sondern auch für Auf- und Umzonungen sowie für die Zuweisung von Land zu einer Materialabbau- und Deponiezone eine Abgabe für planungsbedingte Vorteile erhoben werden. Die Höhe der Abgabe lässt der Gemeinderat mit 40 Prozent bei Um- und Aufzonungen unverändert; bei Einzonungen wird sie um 10 Prozent auf 50 Prozent angehoben. Das neue kantonale Baugesetz fordert, dass die Gemeinden den Ausgleich von Planungsmehrwerten in einem Reglement regeln, ansonsten sich die Mehrwertabgabe nach den Mindestbestimmungen des Baugesetzes richtet. Der Gemeinderat hat das entsprechende Reglement über die Planungsmehrwertabgabe an seiner letzten Sitzung zuhanden des Stadtrates verabschiedet.