Prüfung Günstiger Wohnraum: 31 Verträge erfüllten Kriterien nicht mehr
Mieter*innen städtischer Wohnungen im Segment Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR) erhalten einen Mietzinsrabatt und werden durch die Stadt jährlich überprüft. Aufgrund der Überprüfung im Jahr 2024 verloren 31 Mietparteien bzw. 4,5 Prozent aller überprüften GüWR-Mietenden ihren Anspruch auf einen GüWR-Mietvertrag, weil sie die Kriterien nicht mehr erfüllten: Sie verfügten über ein zu hohes Einkommen oder ein zu hohes Vermögen oder hielten die Belegungskriterien nicht mehr ein. Die zu Unrecht bezogenen Mietzinsrabatte von insgesamt knapp 36’000 Franken wurden durch die Stadt rückwirkend per 1. Januar 2024 zurückgefordert. Zwei Mietverhältnisse wurden gekündigt, weil die Vermögenslimiten massiv überschritten wurden. Von den total 1433 städtischen Wohnungen, die für GüWR in Frage kommen (Vorjahr: 1447), waren mit Stichtag 1. Dezember 2024 deren 735 als GüWR vermietet. Gegenüber Ende 2023 (726) entspricht dies einer Zunahme um neun Einheiten, womit die stadträtliche Steuerungsvorgabe (jährliche Zunahme von 50 Verträgen) nicht erreicht werden kann. Einer der Gründe dafür ist beispielsweise die Sanierung der Liegenschaft am Moritzweg 7, die zum Wegfall von 37 GüWR-fähigen Wohnungen und 10 GüWR-Verträgen führte.