Kehrichtgrundgebühren 2007 bis 2012
Projekt «Rückerstattungen» abgeschlossen
Als Folge des Bundesgerichtsurteils vom 21. Februar 2012 hat Entsorgung + Recycling Stadt Bern im Auftrag des Stadt- und des Gemeinderates die zu viel bezahlten Kehrichtgrundgebühren für die Jahre 2007 bis 2012 zurückerstattet. Das Projekt konnte in der Zwischenzeit erfolgreich abgeschlossen werden. Ab Herbst 2015 wird das Finanzinspektorat mit Stichproben kontrollieren, ob die Rückerstattungen tatsächlich den Berechtigten zugeflossen sind.
Die Abwicklung der individuellen Rückerstattungen war mit grossem Aufwand verbunden. Eröffnet wurden insgesamt über 27'000 Rückerstattungsentscheide. Deren 9380 stammen aus Gesuchen für die Gebührenperiode 2007 bis 2010 und deren 17'693 aus den 2011 und 2012 nur provisorisch eingeforderten und nun definitiv verfügten Gebühren. Die Umsetzung wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Mieterinnen- und Mieterverband (MV) Kanton Bern, dem Hauseigentümerverband Bern und Umgebung (HEV) sowie dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) entwickelt, um ein möglichst pragmatisches und breit abgestütztes Vorgehen zu gewährleisten.
Kreditsumme nicht vollumfänglich ausgeschöpft
Für die Rückerstattung der zu viel erhobenen Grundgebühren hatte der Stadtrat am 8. November 2012 einen Nachkredit in der Höhe von insgesamt 19,65 Millionen Franken gesprochen. Dieser Kredit kann eingehalten werden: Für die eigentlichen Rückerstattungen wurden etwas mehr als 16 Millionen Franken aufgewendet und die Abwicklung des Grossprojektes wird letztlich insgesamt rund 1,3 Millionen Franken kosten; davon geht jedoch ein Anteil von rund 0,4 Millionen Franken zulasten der ordentlichen Gebührenrechnung, weil verschiedene Arbeiten auch der regelmässigen Gebührenabwicklung dienen (zum Beispiel Datenaktualisierungen). Da für allfällige Nachforderungen gewisse Mittel zurückgestellt werden, ist die definitive Kreditabrechnung spätestens für 2017 geplant. Solche Forderungen könnten insbesondere aus der gemeinsam mit den Interessenverbänden für grössere Liegenschaften entwickelten «Pauschallösung 70 Prozent» entstehen, bei welcher die Hauseigentümer ohne detaillierte Angabe eines Auszahlungsplans eine Pauschalsumme von 70 Prozent beantragen konnten. Gelingt diesen Eigentümern später der Nachweis, dass sie letztlich mehr als die Pauschalzahlung an die Mieterschaft auszahlen mussten, können sie eine Nachforderung geltend machen.
Stichprobenkontrollen starten Ende 2015
Stadt- und Gemeinderat haben bei der Verabschiedung des Nachkredits den politischen Willen geäussert, dass die Rückerstattungen denjenigen zufliessen sollen, welche tatsächlich zu hohe Gebühren bezahlt haben. Das sind vielfach die Mieterinnen und Mieter. Deshalb mussten sich die Gebührenpflichtigen, welche eine Rückerstattung forderten, mit der Gesuchseinreichung verpflichten, die Rückzahlung an die tatsächlich Berechtigten weiterzuleiten. Das Finanzinspektorat wird dazu Stichprobenkontrollen durchführen. Weil die Rückerstattungsbeträge spätestens mit der Nebenkostenabrechnung 2014/2015 an die Berechtigten weitergegeben werden, wird die Kontrollphase im Herbst 2015 starten
Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Übersicht Rückerstattungen Kehrrichtgrundgebühren (PDF, 27.1 KB) | 18.12.2014 | 27.1 KB |
Vortrag Urteil BG Abfallgrundgebühren September 2012 (PDF, 159.5 KB) | 18.12.2014 | 159.5 KB |