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22. Dezember 2022 | Gemeinderat, Direktionen

Polizeigesetz: Gemeindeautonomie ist zu wahren

Der Kanton Bern hat eine Teilrevision des Polizeigesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Da im Grundsatz nichts an der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden ändert, kann der Gemeinderat den meisten vorgeschlagenen Änderungen zustimmen. Er begrüsst, dass im Bereich des Jugendschutzes eine Gesetzeslücke geschlossen werden soll. Bei den Änderungen betreffend Videoüberwachung sieht er aber die Gemeindeautonomie in Gefahr.

Das totalrevidierte Polizeigesetz trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Aufgrund von Beschwerden, die vom Bundesgericht teilweise gutgeheissen wurden und Forderungen aus politischen Vorstössen, veranlasste der Kanton Bern eine Teilrevision, die zurzeit in der Vernehmlassung ist. Aus Sicht des Gemeinderates der Stadt Bern geben die meisten der vorgeschlagenen Änderungen zu keinen Bemerkungen Anlass oder betreffen die Stadt Bern nicht direkt.

Schliessung einer Gesetzeslücke beim Jugendschutz

Direkt betroffen ist die Stadt Bern beim Thema Jugendschutz. Der Gemeinderat ist erfreut, dass hier eine Gesetzeslücke geschlossen werden soll. So sind Bussen vorgesehen für Privatpersonen, die Jugendlichen unter 18 Jahren Tabakprodukte oder Spirituosen weitergeben. Ebenfalls sollen Personen gebüsst werden können, wenn sie Kindern unter 16 Jahren alkoholische Getränke abgeben.

Videoüberwachung: Gemeindeautonomie ist zu wahren

Besonders bei einem Artikel des neuen Polizeigesetzes macht sich der Gemeinderat für die Wahrung der Gemeindeautonomie stark. Die aktuelle Fassung des Polizeigesetzes sieht vor, dass grundsätzlich die Gemeinden für die Anordnung von Videoüberwachungen auf Gemeindegebiet verantwortlich sind. Der Kanton kann aber zum Schutz seiner eigenen Gebäude und neu auch von kantonalen Anlagen, Videoüberwachungen anordnen. Diese vorgesehene Ausweitung auf kantonale Anlagen, kann der Gemeinderat nachvollziehen. Dass aber der Kanton in Zukunft darüber hinaus die Möglichkeit erhalten soll, Videoüberwachungen gegen den Willen einer Gemeinde auf dem Gemeindegebiet anzuordnen, greift aus Sicht des Gemeinderates zu stark in die Gemeindeautonomie ein. Hinzu kommt, dass in einem solchen Fall gemäss neuem Polizeigesetz die anfallenden Kosten den Gemeinden auferlegt würden. Aus diesen Gründen lehnt der Gemeinderat diese beabsichtige Neuerung des Kantons ab.

Gemeinderat der Stadt Bern

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