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25. November 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Politikfinanzierung: Vorlage tritt per 1. Januar in Kraft

Die Stimmberechtigten haben sich 2020 klar für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung ausgesprochen. Der Gemeinderat hat nun die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen. Die Vorlage soll auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden.

An der Gemeindeabstimmung vom 27. September 2020 haben die Stimmberechtigten der Stadt Bern die Teilrevision des Reglements über die politischen Rechte zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien und Kampagnen mit einem Ja-Stimmenanteil von 88,35 Prozent angenommen. Nun hat der Gemeinderat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen. Diese treten per 1. Januar 2022 in Kraft.

Finanzierung von Parteien und Kampagnen

Gemäss den neuen städtischen Transparenzbestimmungen müssen die im Stadtrat vertretenen Parteien jährlich ihre Finanzierung offenlegen. Dabei müssen sie insbesondere über die Herkunft der Mittel und die mitfinanzierten städtischen Abstimmungs- und Wahlkampagnen Bericht erstatten. Personen und Organisationen, die Wahlvorschläge einreichen, sowie die einzelnen Kandidierenden für städtische Wahlen müssen ihre geplanten Aufwendungen für die entsprechende Kampagne offenlegen. Ab 5000 Franken sind nähere Angaben nötig.

Schliesslich müssen auch Personen respektive Organisationen, welche im Vorfeld einer städtischen Abstimmung oder Wahl öffentlich Stellung beziehen und dafür Aufwendungen von 5000 Franken oder mehr vorsehen, Auskunft geben über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Herkunft der Mittel. Ähnliches gilt für Personen und Organisationen, die erfolgreich eine städtische Initiative oder ein städtisches Referendum lancieren. Die offengelegten Informationen werden von der Stadt geprüft und laufend im Internet veröffentlicht.

Offenlegung von Spenden

Anonyme Spenden dürfen grundsätzlich nicht angenommen werden. Bei Grossspenden ab 5000 Franken muss die Identität der Spenderin oder des Spenders offengelegt werden. Mittlere Spenden ab 1000 Franken und unter 5000 Franken müssen ebenfalls einzeln ausgewiesen werden, die Pflicht zur Offenlegung der Identität entfällt jedoch. Kleinspenden unter 1000 Franken können zusammengefasst ausgewiesen werden.

Inkraftsetzung und Umsetzung

Die neuen Bestimmungen werden auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Die Stadtkanzlei wird anfangs nächstes Jahr entsprechende Merkblätter und Meldeformulare zur Verfügung stellen.

Gemeinderat der Stadt Bern

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