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1. November 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Planungsmehrwertabgabe: Gemeinderat lehnt Volksvorschlag ab

Im Juni 2018 verabschiedete der Stadtrat das Reglement über die Planungsmehrwertabgabe, das die künftige Erhebung von Abgaben auf Planungsmehrwerten regelt. Zu diesem Reglement reichte ein überparteiliches Komitee einen Volksvorschlag ein. Der Gemeinderat hat die entsprechende Abstimmungsvorlage verabschiedet und beantragt dem Stadtrat, den Stimmberechtigten die Ablehnung des Volksvorschlags zu empfehlen. Stadtratsvorlage und Volksvorschlag werden den Stimmberechtigten voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 in einer Variantenabstimmung vorgelegt.

Die Stadt Bern erhebt seit den Neunzigerjahren eine Abgabe auf dem Planungsmehrwert, der durch eine Ein-, Um- oder Aufzonung entsteht. Die Abgabe betrug stets 40 Prozent des Planungsmehrwerts. Seit dem 1. April 2017 gelten jedoch neue kantonale Vorschriften. Diese sehen vor, dass die Gemeinden ergänzende reglementarische Bestimmungen erlassen und namentlich regeln, ob sie über die kantonale Minimalvorgabe hinaus bei Einzonungen einen Abgabesatz von mehr als 20 Prozent bzw. eine Planungsmehrwertabgabe auch bei Um- und Aufzonungen erheben wollen.

Die Stadtratsvorlage

Die Stadt Bern will auch künftig bei Um- und Aufzonungen eine Planungsmehrwertabgabe erheben. Der Stadtrat hat deshalb im Juni 2018 ein entsprechendes Reglement verabschiedet. Bei Einzonungen soll eine Abgabe von 50 Prozent des entstandenen Planungsmehrwerts, bei Um- und Aufzonungen eine solche von 40 Prozent erhoben werden. Mit dem unterschiedlichen Abgabesatz will die Stadt Bern die raumplanerisch erwünschte innere Verdichtung durch Um- und Aufzonungen gegenüber der Einzonung fördern.

Der Volksvorschlag

Gegen das vom Stadtrat verabschiedete Reglement ergriff ein überparteiliches Komitee das konstruktive Referendum und reichte im August 2018 den Volksvorschlag «Wohnungsbau unterstützen statt verhindern» ein. Dieser stellt das Reglement nicht grundsätzlich in Frage, will es jedoch in einem Punkt ergänzen. Bei Um- und Aufzonungen soll keine Abgabe erhoben werden, wenn der Mehrwert weniger als 150’000 Franken beträgt. Bei Einzonungen soll gemäss Volksvorschlag demgegenüber die im kantonalen Recht vorgesehene Freigrenze von 20’000 Franken gelten.

Gemeinderat empfiehlt Volksvorschlag zur Ablehnung

Aus Sicht des Gemeinderats ist es zweifelhaft, ob die Einführung einer Freigrenze von 150'000 Franken bei Um und Aufzonungen mit den Vorgaben des übergeordneten Rechts vereinbar ist. So hat das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) bisher kommunale Regelungen, die von der im kantonalen Recht vorgesehenen Freigrenze von 20’000 Franken abweichen, als mit dem Baugesetz nicht vereinbar qualifiziert. Ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2017 begründet sodann starke Zweifel an der Vereinbarkeit der vorgeschlagenen Freigrenze für Um- und Aufzonungen mit dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz. Schliesslich erachtet der Gemeinderat es auch mit Blick auf das allgemeine Rechtsgleichheitsgebot als problematisch, Planungsmehrwerte unter 150’000 Franken nicht zu erfassen, alle höheren Mehrwerte aber vollumfänglich der Abgabe zu unterstellen.

Weiter ist für den Gemeinderat nicht ersichtlich, dass die innere Verdichtung durch die mit dem Volksvorschlag beantragte Einführung einer Freigrenze von 150’000 Franken bei Um- und Aufzonungen gefördert werden könnte. Vor diesem Hintergrund beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat, den Stimmberechtigten den Volksvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Zwei Varianten zur Abstimmung

Sowohl die Stadtratsvorlage als auch der Volksvorschlag werden den Stimmberechtigten in einer Variantenabstimmung vorgelegt. Beide Vorlagen können angenommen werden. Falls beide Varianten angenommen werden, entscheidet die Stichfrage. Die Abstimmung findet voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 statt.

Gemeinderat der Stadt Bern

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