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5. Dezember 2024 | Gemeinderat, Direktionen

Pilotversuch zum Wirtschaftsverkehr

Die Stadt Bern testet mit einem einjährigen Pilotversuch die Bevorzugung von notwendigem Wirtschaftsverkehr gegenüber vermeidbarem Privatverkehr. Dabei können Wirtschaftsfahrzeuge, die über eine Ausnahmebewilligung verfügen, einfacher über die Monbijoubrücke fahren und von der nördlichen Altstadt Richtung Bahnhofplatz abbiegen. Der Gemeinderat hat die dafür nötigen rechtlichen Grundlagen und Kredite genehmigt.

Die Stadt Bern will den notwendigen Wirtschaftsverkehr gegenüber dem vermeidbaren Privatverkehr priorisieren. Beim fahrenden Verkehr fehlen zurzeit kommunale, gefestigte Grundlagen und Instrumente, um eine pragmatische Umsetzung dieser Zielsetzung zu ermöglichen. Im Dialog mit den Wirtschaftsverbänden wurde dazu ein Pilotprojekt entwickelt, das gewissen Unternehmen auf Antrag ermöglichen wird, von bestimmten Verkehrsbeschränkungen ausgenommen zu werden. Konkret betrifft der Testbetrieb die Mitbenutzung der Busspur auf der Monbijoubrücke in beide Richtungen sowie die Nutzung der Fahrverbindung Hodlerstrasse–Genfergasse–Bahnhofplatz. Der Gemeinderat hat hierfür die erforderliche Verordnung sowie den für die Umsetzung notwendigen Projekt- und Ausführungskredit von 300'000 Franken genehmigt.

Umfassendes Monitoring

Der Pilotversuch wird ab Sommer 2025 für die Dauer von 12 Monaten durchgeführt. Teilnehmen können Unternehmungen, deren Fahrzeuge zwingend für betriebliche oder dienstliche Fahrten eingesetzt werden – etwa Logistikfirmen, Wartungsdienste, Handwerksbetriebe, medizinische Dienstleister etc. Ausgeschlossen ist der allgemeine Geschäftsverkehr, wie beispielsweise jener von Aussendienstmitarbeitenden. Während des Pilotversuchs wird der Verkehr laufend überwacht, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs zu vermeiden. Sollte es zu negativen Auswirkungen kommen, etwa durch erhebliche Verspätungen des öffentlichen Verkehrs, kann der Versuch frühzeitig abgebrochen werden.

Praxistest als Entscheidungsgrundlage

Die Ergebnisse des Pilotversuchs dienen als Entscheidungsgrundlage dafür, ob in Zukunft ähnliche Ausnahmeregelungen für den notwendigen Wirtschaftsverkehr permanent eingesetzt werden sollen, insbesondere auch bei den geplanten Verkehrsbeschränkungen im Rahmen des Bahnhofsausbaus «Zukunft Bahnhof Bern» (ZBB).

Definition notwendiger Wirtschaftsverkehr

Die Stadt Bern definiert in einer Verordnung, welche Fahrzeuge als notwendiger Wirtschaftsverkehr von gewissen Verkehrsbeschränkungen ausgenommen sind.

Generell ausgenommen:

  • öffentliche Dienste gemäss Artikel 47 Absatz 2 der Strassenverordnung und
  • Taxis

Ausnahmebewilligung beantragbar:

Fahrzeuge, die überwiegend für regelmässige geschäftliche oder dienstliche Fahrzwecke in der Stadt Bern eingesetzt werden und auf Unternehmen oder Behörden folgender Bereiche eingetragen sind:

  • Güterwirtschaftsverkehr (Materialtransporte zur Ver- und Entsorgung von Handel, Industrie, Gewerbe, öffentlichen Einrichtungen, Entsorgung + Recycling, Privatkundenlieferungen mit zeitlicher Dringlichkeit für den Erhalt der Lieferung, Wert- und Labortransporte und die Beförderung von Postsendungen im Rahmen oder Grundversorgung gemäss Postgesetz);
  • Dienstleistungsverkehr mit und ohne Waren (Service- und Dienstleistungsfahrzeuge, welche für Wartungs- und Reparaturdienste, Handwerksleistungen und Dienstleistungen benutzt werden);
  • Personenwirtschaftsverkehr (Fahrzeuge für den gewerblichen Personenverkehr wie Reisebusse, Shuttle-Dienste, Transporte von mobilitätseingeschränkten Personen);
  • Sonder-, Hilfs- und Schutzdienste (Dienstleistungsverkehr mit und ohne Waren), zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Sicherheit und Unterstützung der Bevölkerung wie medizinische Dienste und Spitex.

Gemeinderat der Stadt Bern

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