Pilotversuch: Neues Kundgebungsreglement für Bundesplatz
Der Gemeinderat hat gemeinsam mit der Bundesversammlung ein «Memorandum of Understandig» getroffen. In einem einjährigen Pilotversuch soll erprobt werden, wie die Ausarbeitung des neuen Kundgebungsreglements für den Bundesplatz erfolgen soll. Diese Überarbeitung wird aufgrund einer stadträtlichen Motion nötig. Der Betrieb auf dem Bundesplatz beeinflusst den Betrieb der eidgenössischen Räte erheblich, der Gemeinderat und die Bundesversammlung legen grossen Wert auf eine einvernehmliche Lösung, welche sowohl die freie Meinungsäusserung wie auch den Sessionsbetrieb garantiert.
Auf dem Bundesplatz in Bern gilt seit 1925 ein Kundgebungsverbot während den Sessionen der eidgenössischen Räte. Der Berner Stadtrat hat im Februar 2016 eine Motion zur Aufhebung dieses Verbots als erheblich erklärt. Dies hat eine Anpassung des Kundgebungsreglements sowie der Kundgebungsverordnung zur Folge. Dem Gemeinderat
ist es bei der Umsetzung der Motion ein grosses Anliegen, auch das Interesse der eidgenössischen Räte an einem ungestörten Ratsbetrieb zu berücksichtigen. Die Sitzungen der Räte im Parlamentsgebäude sollen auch in Zukunft nicht durch lärmintensive Veranstaltungen und Kundgebungen behindert werden.
«Memorandum of Understandig» als Übergangslösung
Innert Zweijahresfrist muss der Gemeinderat die Motion umsetzen. Um eine allgemein verträgliche Lösung zu erarbeiten, in der sowohl die Forderungen der Motionärinnen und Motionäre wie auch die Anliegen der eidgenössischen Räte berücksichtigt werden, wird ein einjähriger Pilotversucht durchgeführt. In einem «Memorandum of Understanding» haben sich der Gemeinderat und die Schweizerische Bundes-versammlung auf eine Übergangslösung geeinigt. Damit wurde eine koordinierte Zusammenarbeit im Rahmen der umzusetzenden Motion vereinbart. Das Memorandum ist als grundsätzlich rechtlich unver-bindliche Absichtserklärung zu verstehen und ist auf den Tag befristet, an dem die revidierten gesetzlichen Grundlagen in Kraft treten.
Kleinere Kundgebungen auch während Sessionen erlaubt
Im Rahmen des einjährigen Pilotversuchs sind kleine Kundgebungen mit geringer An-zahl Teilnehmenden, wie beispielsweise das Verteilen von Flyern auch während den Sessionen erlaubt und bewilligungsfrei. Grössere und somit lärmintensive Kundgebun-gen und Veranstaltungen bleiben weiterhin nicht bewilligungsfähig. Allerdings kann der Gemeinde-rat im Sinne einer Ausnahme nach wie vor während den Sessionszeiten einige wenige Anlässe bewilligen, wenn diese von besonderem öffentlichen Interesse sind oder eine lange historische Tradition besitzen. Anlässe mit ausschliesslich kommerziellem Charakter sind wie bis anhin ausgeschlossen. Die Erkenntnisse aus dem Pilotversuch sollen in die neue Gesetzgebung einfliessen.
Dokumente
Titel | Bearbeitet |
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Memorandum of Understanding über die Nutzung des Bundesplatzes (PDF, 192.0 KB) | 07.12.2017 |