Teilrevision der städtischen Betreuungsverordnung
Öffnungstage der Kitas und Tagis werden vereinheitlicht
Mit einer Teilrevision hat der Gemeinderat die Betreuungsverordnung in einigen Punkten angepasst und dabei die Öffnungszeiten von städtisch geführten Tagesstätten für Kleinkinder (Kitas) und für Schulkinder (Tagis) vereinheitlicht. Die Änderungen gelten ab 1. August 2014.
Die Öffnungszeiten in den städtisch geführten Tagis werden an diejenigen der Kitas angeglichen. Künftig schliessen alle Betriebe am 24. Dezember und sind erst im neuen Jahr wieder geöffnet. Zudem wird neu in allen Tagesstätten eine Woche Betriebsferien pro Jahr eingeführt. Diese findet während der Sommerferien statt; in den Tagis erstmals im Sommer 2015. Mit der angepassten Öffnungs- und Ferienregelung wird den Vorgaben des Stadtrats entsprochen, wonach die städtisch geführten Tagesstätten 240 Öffnungstage aufweisen sollen.
Betreuung kranker Kinder
Eine weitere Anpassung betrifft die Betreuung von kranken Kindern in den städtisch geführten Tagesstätten. Der Gemeinderat korrigierte die Bestimmung, wonach nur akut erkrankte Kinder nicht in Tagesstätten betreut werden. Neu ist, dass auch Kinder, die ansteckende Krankheiten haben, nicht betreut werden, solange eine Übertragungsgefahr besteht.
Gesetzesbestimmungen haben sich bewährt
Das Betreuungsreglement und die Betreuungsverordnung bilden die gesetzliche Grundlage für die seit Anfang Jahr eingeführten Betreuungsgutscheine sowie für den Betrieb der städtisch geführten Tagesstätten. Die gesetzlichen Bestimmungen haben sich weitestgehend bewährt. Die vom Gemeinderat beschlossene Teilrevision der Betreuungsverordnung betrifft lediglich in einem Punkt das System der Betreuungsgutscheine: Angepasst werden die Auszahlungsmodalitäten zwischen dem Jugendamt und den Betrieben.