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4. Juli 2024 | Gemeinderat, Direktionen

Neues Personalrecht tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft

Am 18. Juni 2023 haben die Stimmberechtigten der Teilrevision des Personalreglements zugestimmt. Dies führt zu wichtigen Verbesserungen der städtischen Anstellungsbedingungen. Namentlich sieht das Personalreglement neu einen Anspruch auf drei Wochen vorgeburtlichen Urlaub für schwangere Mitarbeiterinnen, einen von 4 auf 8 Wochen verlängerten Vaterschaftsurlaub und das Anrecht auf eine bezahlte Elternzeit von 6 Wochen vor – alles Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Weitere Verbesserungen sind die erleichterte Weiterarbeit über das städtische Pensionsalter 63 hinaus und die öffentlich-rechtliche Anstellung für alle Mitarbeitenden. Um die umfangreichen Änderungen im Personalreglement in den Ausführungsbestimmungen abzubilden, hat der Gemeinderat nun die städtische Personalverordnung revidiert. Die revidierten Anstellungsbedingungen werden stichtagsbezogen per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt.

Gemeinderat der Stadt Bern

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