Neues Fern- und Reisebusterminal Neufeld geht in die Mitwirkung
Der Gemeinderat will gemeinsam mit der Autoeinstellhalle Waisenhausplatz AG (AWAG) am Standort des heutigen Carterminals im Neufeld einen zeitgemässen und attraktiven Fern- und Reisebusterminal realisieren. Nun hat er die dafür notwendige Änderung der baurechtlichen Grundordnung zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Diese dauert bis am 21. April 2021. Für den provisorischen Weiterbetrieb des heutigen Carterminals hat der Gemeinderat im Sinne einer Überbrückungsfinanzierung für das Jahr 2021 einen Beitrag von 60’000 Franken beschlossen.
Seit dem Jahr 2009 betreibt eine private Trägerschaft einen provisorischen Carterminal am Standort Neufeld. Das Provisorium genügt den qualitativen Ansprüchen der Busreisenden und des Buspersonals nicht und ist keine gute Visitenkarte für die Stadt Bern. Ausserdem ist es zu klein dimensioniert. Aus diesen Gründen ergriff die Autoeinstellhalle Waisenhausplatz AG (AWAG), die auch Eigentümerin des Park+Ride Neufeld ist, die Initiative. Gemeinsam mit der Stadt Bern will sie einen zeitgemässen und attraktiven Fern- und Reisebusterminal erstellen. Dieser soll anschliessend von der AWAG eigenständig betrieben werden. Die Stadt Bern ist Mehrheitsaktionärin der AWAG. Auf Basis einer Variantenstudie zu möglichen Standorten hat sich der Gemeinderat im Jahr 2019 für den Ausbau des Standorts Neufeld als zentralen Fern- und Reisebusterminal entschieden.
Zeitgemässer und attraktiver Terminal
Als Planungsgrundlage für den neuen Terminal haben die AWAG und die Stadt Bern in einem Werkstattverfahren eine Vorstudie erarbeitet. Die favorisierte Variante sieht parallel zur Studerstrasse ein Terminalgebäude mit einem auskragenden Dach vor, das Teile der Haltebuchten überdeckt. Vom Park+Ride Neufeld und von der Bushaltestelle Neufeld P+R aus ist das Terminal über einen Fussweg direkt erreichbar. Die Zu- und Wegfahrt der Busse erfolgt über den Kreisel Studerstrasse / Autobahnzufahrt. Die Fussgängerbereiche und die Fahrwege der Busse sind klar voneinander getrennt. Städtebaulich und landschaftsplanerisch fügt sich die Anlage gut in die durch Infrastrukturbauten geprägte Umgebung ein.
Einzonung für Terminal
Um den neuen Fern- und Reisebusterminal realisieren zu können, ist eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung nötig: Das Areal soll in eine Zone für öffentliche Nutzungen überführt werden. Zudem müssen die Zweckbestimmung sowie die Grundzüge der Überbauung und Gestaltung in der Bauordnung festgelegt werden. Der Gemeinderat hat die entsprechende Planungsvorlage nun zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Diese dauert vom 18. März bis 21. April 2021. Die Zonenplanänderung erfordert eine Volksabstimmung. Diese wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 stattfinden.
Finanzielle Unterstützung für Neubau
Der Gemeinderat beabsichtigt, sich mit einem nicht rückzahlbaren Investitionsbetrag am Bauprojekt zu beteiligen. Dabei gilt weiterhin das bereits kommunizierte Kostendach von maximal 70 Prozent der Baukosten bzw. höchstens 4,62 Millionen Franken. Im Rahmen des Agglomerationsprogramms wird zudem die Mitfinanzierung des Vorhabens durch Bund und Kanton beantragt. Der Gemeinderat beabsichtigt, das Finanzgeschäft dem Stadtrat zeitgleich mit der Planungsvorlage zu unterbreiten. Das Finanzgeschäft unterliegt dem fakultativen Referendum. Parallel zur Planung und zum Finanzgeschäft erarbeitet die Stadt Bern ein neues Reisebus-Regime, das die Innenstadt zusätzlich vom Busverkehr entlasten soll.
Unterstützung für provisorischen Betrieb
Bis zur Realisierung des neuen Fern- und Reisebusterminals soll das bestehende Provisorium weiterbetrieben werden. Ende 2020 drohte wegen Corona-bedingten Ertragseinbussen, anstehenden Investitionen in die Infrastruktur und steigenden Betriebskosten die Einstellung des Betriebs. Die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün entwickelte daraufhin gemeinsam mit der bisherigen Betreiberschaft und der AWAG eine Übergangslösung für den provisorischen Weiterbetrieb des Busterminals. Der Gemeinderat unterstützt nun diese Übergangslösung im Jahr 2021 mit einem Betriebskostenbeitrag von 60’000 Franken. Falls erforderlich, wird der Gemeinderat in der zweiten Hälfte 2021 über eine weitere Unterstützung des provisorischen Betriebs bis zur Realisierung des neuen Terminals befinden.
Öffentliche Mitwirkung
Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 18. März bis 21. April 2021. Die Mitwirkungsunterlagen können während dieser Frist beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/ 13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden. Wegen des Coronavirus ist der Zugang beim Stadtplanungsamt Bern nur auf telefonische, elektronische oder schriftliche Voranmeldung mindestens 24 Stunden im Voraus und nur zu den folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag, 09.00–11.30 / 14.00–16.00 Uhr. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir ebenfalls um Kontaktaufnahme, damit eine Ersatzlösung gefunden werden kann.
Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch