Neues Entsorgungssystem muss flexibler werden
Das Farbsack-Trennsystem lässt sich definitiv nicht in der geplanten Form einführen. Statt der ursprünglich vorgesehenen flächendeckenden Containerpflicht, will der Gemeinderat eine teilweise Pflicht prüfen. Dazu hat er eine Vorlage an den Stadtrat verabschiedet. Der Pilotversuch für das Farbsack-Trennsystem wird vorerst weitergeführt.
Die Stimmberechtigten der Stadt Bern haben im November 2021 die Einführung eines neuen Entsorgungssystems gutgeheissen. Mit dem sogenannten Farbsack-Trennsystem sollte die Abfuhr von Kehricht und Separatabfällen neu ausschliesslich in Containern stattfinden. Bei der Vorbereitung der Einführung im Stadtteil III zeigten sich jedoch grundlegende Probleme, welche zu einer Aufschiebung der Umsetzung führten (vgl. Medienmitteilung vom 23. Februar 2023). Insbesondere wurde klar, dass auf privatem Grund deutlich weniger Container platziert werden können als ursprünglich angenommen.
Nur noch teilweise Containerpflicht
Bei einer flächendeckenden Containerpflicht müssten sämtliche dieser wegfallenden Standplätze im öffentlichen Raum kompensiert werden. Dies wäre aufgrund der vielfältigen Nutzungsinteressen mit unverhältnismässigen Eingriffen verbunden. Der Gemeinderat will daher davon absehen und schlägt dem Stadtrat stattdessen die vertiefte Prüfung eines angepassten Systems mit einer teilweisen Containerpflicht vor.
Vereinfacht gesagt sollen künftig nur noch jene Liegenschaften einer Containerpflicht unterstehen, die genügend Platz haben und auf denen die Container mit zumutbaren und stadtbildverträglichen Massnahmen platziert werden können. Gleichzeitig sollen im öffentlichen Raum, wo möglich und mit den anderen Nutzungen verträglich, als Ersatz zusätzliche Standorte zur Verfügung gestellt werden.
Ziel bleibt unverändert
Auch mit diesem System soll den ursprünglichen Anliegen – besserer Gesundheitsschutz des Entsorgungspersonals, Entlastung der Quartiersammelstellen, Schaffung zeitgemässer Bereitstellungsmodalitäten des Abfalls – weitestmöglich entsprochen werden. Das Ziel bleibt unverändert: eine möglichst grosse Abfallmenge per Container zu entsorgen. Zudem möchte der Gemeinderat der Bevölkerung auch im neuen System die Möglichkeit bieten, Separatabfälle in Farbsäcken zu entsorgen. Wie dies mit einer teilweisen Containerpflicht umgesetzt werden könnte, wird derzeit vertieft geprüft. Sofern sich dieses angepasste System als juristisch, technisch und betriebswirtschaftlich umsetzbar erweist, wird der Gemeinderat dem Stadtrat eine entsprechende Vorlage unterbreiten.
Weiterführung des Farbsack-Pilotversuchs
Das Farbsack-Trennsystem war vor seiner Einführung in einem Pilotversuch mit rund 1'300 städtischen Haushalten getestet und wissenschaftlich begleitet worden. Mit Blick auf die vorgesehene definitive Einführung des Systems konnten die teilnehmenden Haushalte ihre Separatabfälle weiterhin in den Mischcontainern für Farbsäcke sowie Papier/Karton bereitstellen. Dies soll so bleiben, bis die definitive Ausgestaltung des neuen Systems geklärt ist. Allerdings werden ab April neu alle Arten von Farbsäcken kostenpflichtig sein (bisher nur Plastik) – so wie dies auch bei der definitiven Einführung des Systems der Fall wäre. Daraus lassen sich wichtige Rückschlüsse auf die künftige Nachfrage gewinnen.
Die Weiterführung des Farbsack-Pilotversuchs und die vorgesehene Prüfung von Anpassungen am Gesamtsystem können weiterhin über die bestehenden und in der Abstimmung von 2021 beschlossenen Mittel finanziert werden.
Teilweise Inkraftsetzung von beschlossenen Änderungen des Abfallreglements
Bestandteil der Volksabstimmung vom 28. November 2021 zum Farbsack-Trennsystem waren auch gewisse Anpassungen des Abfallreglements, die keinen direkten Zusammenhang mit dem neuen System haben. Dies betrifft vereinzelt materielle Anpassungen des Reglements – beispielsweise die Mehrwegpflicht bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund. Daneben handelt es sich vor allem um redaktionelle oder systematische Anpassungen des Reglements. Damit im Zusammenhang stehen Anpassungen der städtischen Abfallverordnung, beziehungsweise der Tarifordnungen. In deren Rahmen erfolgt auch die Anwendung der erfolgten Mehrwertsteuererhöhung auf die Sacktarife und die Tarife in den Entsorgungshöfen. Der Gemeinderat hat diese systemunabhängigen Elemente der in der Abstimmung vom 28. November 2021 genehmigten Teilrevision des Abfallreglements nun per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt.