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10. November 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Neues Ausschüttungsmodell für ewb

Die Rahmenbedingungen im energiewirtschaftlichen Umfeld haben sich in den letzten Jahren grundsätzlich verändert. Der Gemeinderat reagiert auf diese Umstände und hat ein neues Ausschüttungsmodell für ewb beschlossen, welches diesen Veränderungen Rechnung trägt. Für die Finanzen der Stadt Bern wird das neue Modell ab dem Rechnungsjahr 2018 relevant.

Historisch tiefe Strommarktpreise, welche immer öfter unter den Gestehungskosten zu liegen kommen, zunehmender Wettbewerb, neue Technologien und Trends sowie stark veränderte regulatorische Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der angestrebten Liberalisierung des Strommarkts haben das energiewirtschaftliche Umfeld von ewb in den letzten Jahren komplett verändert. Hinzu kommen neue Aufgaben durch spezifische Vorgaben der Stadt, welche ewb als Keyplayer umzusetzen hat.

ewb hat den eigenen Produktionspark in den vergangenen Jahren konsequent auf erneuerbare Energiequellen umgestellt und setzt damit die Vorgaben der Stadt Bern erfolgreich um. Auch der in Kraft gesetzte Richtplan Energie beeinflusst ewb stark und bedingt, dass ewb Mittel zur Verfügung hat, um die notwendigen Investitionen in die benötigte Infrastruktur, insbesondere in den Ausbau des Fernwärmenetzes, tätigen zu können.

Lockerung bei fixer Ausschüttung von ewb an die Stadt

Aufgrund dieser neuen Ausgangssituation analysierte und überarbeitete der Gemeinderat die Eignerstrategie für ewb mit externer Unterstützung. Gleichzeitig erteilte er aufgrund sich verschlechternder Kennzahlen insbesondere der Eigenkapitalbasis den Auftrag, die Ausschüttungssituation zu überprüfen. Der Gemeinderat kam in der Folge zum Schluss, dass das aktuelle Marktumfeld die bisherige fixe Ausschüttung zugunsten der Stadt Bern nicht mehr zulässt und sie deshalb nicht beibehalten werden kann. Er hat sich deshalb für ein neues Ausschüttungsmodell entschieden, welches die Situation flexibler und transparenter abzubilden vermag.

Die bisherige Ausschüttung sah einen fixen Beitrag von 25 Millionen Franken vor, wovon zehn Prozent in den Öko-Fonds eingelegt wurden. Eine Beibehaltung dieses fixen Betrags hätte zu einem Substanzabbau bei ewb geführt, weshalb sich der Gemeinderat für ein zweiteiliges und flexibleres System entschieden hat. Neu sieht das Modell somit einen fixen Beitrag von 18 Millionen Franken (enthaltend rund 17 Millionen Franken an «Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen» im Jahr 2015) plus einen variablen Anteil von 40 Prozent des Jahresgewinns von ewb vor, welcher erst greift, wenn letzterer 45 Millionen Franken übersteigt. Mit diesem Modell kann sichergestellt werden, dass das für Investitionen benötigte Kapital bei ewb verbleibt.

Verzicht auf Zinsmarge

Für eine zusätzliche Entlastung wird vorläufig für ein Jahr auch auf die Erhebung einer sogenannten Zinsmarge verzichtet. ewb kann danach jeweils jährlich den Verzicht zur Erhebung derselben von der Stadt beantragen. Diese wurde den selbständigen Anstalten der Stadt Bern für die Kapitalaufnahme der Stadt zu ihren Gunsten am Finanzmarkt verrechnet. Die Zinsmarge glich einerseits das höhere Risiko für die Stadt aus, andererseits profitieren die Anstalten vom guten Rating und den dadurch besseren Konditionen am Kapitalmarkt. In Höhe und Form unangetastet bleibt weiterhin die Sondernutzungskonzession, welcher entsprechende Leistungen der Stadt gegenüberstehen.

Dem Gemeinderat ist es mit diesem Beschluss ein Anliegen, ewb in der aktuell herausfordernden energiewirtschaftlichen Situation angemessen zu unterstützen. Zudem sollen die notwendigen Mittel für die gänzliche Umstellung des Produktionsparks hin zu erneuerbaren Energien sowie zur Umsetzung des Richtplans Energie im Unternehmen belassen werden, damit ewb freie Mittel für die notwendigen Investitionen generieren kann.

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Bern

Mit diesem Entscheid wird die Ausschüttung an die Stadt Bern ab dem Rechnungsjahr 2018 um rund 8,6 Millionen Franken reduziert, was entsprechende Auswirkungen auf künftige Budgets haben wird. Über die Art der Einsparungen auf Seiten der Stadt berät der Gemeinderat anlässlich des geordneten Prozesses im Rahmen der Erstellung des Integrierten Aufgaben- und Finanzplans (IAFP).

Informationsdienst Stadt Bern

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