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8. April 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Neues Altersreglement schliesst Gesetzeslücken

Der Gemeinderat hat das Altersreglement zuhanden des Stadtrates verabschiedet. Damit legt die Stadt die Basis für ihre Alterspolitik und definiert ihre entsprechenden Angebote und Schwerpunkte. Mit dem Reglement sollen zudem gesetzliche Lücken geschlossen werden.

Der Kanton Bern hat 2011 mit einer Revision des Sozialhilfegesetzes (SHG) die Aufgabenteilung im Altersbereich neu geregelt. Er ist zuständig für die Basisversorgung der älteren Bevölkerung. Darauf aufbauend können die Gemeinden freiwillig zusätzliche Angebote bereitstellen und eigene Schwerpunkte in der Alterspolitik setzen. Dies tut die Stadt Bern seit Jahren gestützt auf eine jeweils vom Gemeinderat verabschiedete Altersstrategie. Mit dem vorliegenden Reglement über die Aufgaben der Stadt im Bereich Alter (Altersreglement; AR) erhalten die Massnahmen in diesem Bereich nun neu zusätzlich eine gesetzliche Grundlage.

Bedeutung der Alterspolitik nimmt zu

In der Stadt Bern leben aktuell über 24'000 Personen im Alter von 65 Jahren und älter. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von mehr als 16 Prozent. Die Bevölkerungsprognosen gehen davon aus, dass der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe, darunter mehr Frauen als Männer, in den nächsten Jahren noch ansteigen wird. Die ältere Bevölkerung wächst insgesamt stärker als die Gesamtbevölkerung, was die Bedeutung der städtischen Alterspolitik zusätzlich unterstreicht.

Seine aktuellen strategischen Ziele hat der Gemeinderat in der im Januar 2020 verabschiedeten «Altersstrategie 2030» festgelegt. Bei den bereits definierten Massnahmen für die Jahre 2020-2024 geht es vor allem darum, die soziale Teilhabe im Alter zu ermöglichen und zu fördern, Nachbarschaftshilfe sowie ein barrierefreies Wohnumfeld sicherzustellen, die Gesundheitsförderung im Alter auszubauen und dafür zu sorgen, dass alle Menschen in der Stadt Bern auch über die nötigen finanziellen Mittel für eine angemessene Betreuung und Pflege zu Hause verfügen.

Im Altersreglement legt die Stadt nun ihren Spielraum und ihre Ziele reglementarisch fest. Dazu gehören unter anderem die Verpflichtung zu einer altersgerechten Gestaltung des öffentlichen Raums und einem hindernisfreien Zugang zum öffentlichen Verkehr. Im Weiteren wird der Zugang zu Information und Beratung sowie die Förderung eines bezahlbaren altersgerechten Wohnungsbaus im Altersreglement verankert.

Neupositionierung von Kühlewil und Betreuungsgutsprachen

Mit dem Altersreglement wird auch die Grundlage für die angestrebte Neupositionierung des Alters- und Pflegeheims Kühlewil gelegt. Dieses soll einer noch zu gründenden Betriebsgesellschaft übertragen werden, an welcher die Stadt Bern eine Minderheitsbeteiligung halten soll. Dazu wird der Gemeinderat nach den Frühlingsferien ein separates Geschäft vorlegen.

Weiter wird mit dem Altersreglement eine gesetzliche Grundlage für die dauerhafte Bereitstellung finanzieller Hilfen (Betreuungsgutsprachen) für ältere Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen geschaffen, durch welche der Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglich werden. Hier ist zurzeit ein Pilotprojekt am Laufen.

Gemeinderat der Stadt Bern

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