Neue Rechtsgrundlagen für städtische Finanzaufsicht
Der Gemeinderat hat zuhanden des Stadtrats ein Finanzkontrollreglement verabschiedet. Es regelt die städtische Finanzaufsicht neu und sieht die Schaffung einer Finanzkontrolle vor, die als selbstständige Organisationseinheit fachlich unabhängig und nicht weisungsgebunden ist.
Der Gemeinderat setzt die Forderungen einer durch den Stadtrat überwiesenen Motion um: Er legt dem Stadtrat mit dem Finanzkontrollreglement die rechtlichen Grundlagen vor, um in der Stadt eine Finanzaufsicht zu etablieren, die in weiten Zügen jener der kantonalen Finanzkontrolle entspricht.
Unabhängigkeit von Exekutive und Legislative
Das neue Finanzkontrollreglement sieht die Schaffung einer Finanzkontrolle vor, die den Stadtrat und den Gemeinderat in der Oberaufsichts- respektive Aufsichtsfunktion unterstützt. Ihre Aufgaben sind weitgehend mit jenen des heutigen Finanzinspektorats identisch. Als selbständige Organisationseinheit ist die Finanzkontrolle fachlich unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Im Rahmen der Neuorganisation hat der Gemeinderat entschieden, das städtische Finanzinspektorat als bisherige interne Revisionsstelle in die neu zu schaffende Finanzkontrolle zu überführen. Er will so eine Parallelorganisation vermeiden, die aufgrund der Verzettelung des Fachwissens und wegen Schnittstellenproblemen im Ergebnis zu einer Schwächung der städtischen Finanzaufsicht führen würde. Zudem würden zwei Aufsichtsorgane zu Mehrkosten führen.
Gemeinsames Finanzkontrollgremium von Stadtrat und Gemeinderat
Ein neu zu bildendes Finanzkontrollgremium dient der Koordination der Aufgabenerfüllung zwischen der Finanzkontrolle, dem Stadtrat und dem Gemeinderat. Stimmberechtigte Mitglieder sind je eine Vertretung der Finanz- und der Geschäftsprüfungs- kommission des Stadtrats, die Direktorin oder der Direktor für Finanzen, Personal und Informatik und ein weiteres Mitglied des Gemeinderats. Die Vertretung der Finanzkommission hat den Vorsitz und bei Stimmengleichstand den Stichentscheid.
Der Stadtrat wählt auf Vorschlag des Finanzkontrollgremiums die Leitung der Finanzkontrolle für eine Amtsdauer von vier Jahren. Die Prüfung der Jahresrechnung obliegt aufgrund der kantonalen Vorgaben unverändert einer verwaltungsunabhängigen Revisionsstelle. Mit den neuen Rahmenbedingungen verlagert sich die institutionelle Stellung der Finanzaufsicht näher hin zum Stadtrat. Das Finanzkontrollreglement soll per 1. Mai 2024 in Kraft treten. Der Start der operativen Tätigkeit der Finanzkontrolle ist per 1. Januar 2025 vorgesehen.
Dokumente
Titel |
---|
Stadtratsvortrag Reglement über die Finanzkontrolle (PDF, 229.4 KB) |