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6. Juni 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Teilrevision der Entgelteverordnung

Neue Preisstruktur für die Vermietung von Schulräumen

Der Gemeinderat hat die Preisstruktur für die Vermietung von Schulräumen angepasst. Die veralteten Tarife wurden vollständig überarbeitet. Neu wird je nach Mietergruppe ein angepasster Mietpreis erhoben.

Die Schulanlagen der Stadt Bern werden regelmässig an zahlreiche Institutionen, Vereine oder auch Private vermietet. Dafür wurde jahrelang nur ein symbolisches Entgelt verlangt. Dieses veraltete, bei weitem nicht kostendeckende Tarifsystem wurde konzeptionell überarbeitet. Als Grundlage diente der Vergleich mit den Nutzungsbedingungen anderer Gemeinden.

Preise werden nicht generell angehoben
Die Preise wurden neu strukturiert, was aber nicht heisst, dass die Mietkosten generell steigen. So erhalten etwa die Stadtberner Vereine auf dem Grundtarif einen Rabatt. Und Vereine, welche sich in der Jugendförderung engagieren, können für regelmässige Nutzungen die Räumlichkeiten gratis benützen. An Wochenenden wird neu ein Zuschlag auf den Mieten erhoben. So werden Aulen beispielsweise pro Semester für auswärtige Vereine je nach ihrer Grösse zwischen 300 Franken und 500 Franken kosten. Dies bedeutet je nach Aula eine deutliche Senkung oder eine moderate Anhebung des Mietpreises. Auch die neuen Tarife sind nicht in jedem Fall kostendeckend. Dies vor allem wegen der Mietpreisrabatte an Gruppierungen mit ideellem Zweck.

Interessierte können Gesuche für Einzelbewilligungen oder für eine Dauerbewilligung beim Schulamt der Stadt Bern einreichen. Dabei zeigt die Erfahrung, dass vor allem die Aulen sehr gefragt sind. Viele Vereine nutzen die Räumlichkeiten in Schulanlagen als Übungslokale oder zur Durchführung von Veranstaltungen.

Revision der Entgelteverordnung notwendig
Zur Anpassung der Mietpreise musste der Gemeinderat die Entgelteverordnung teilrevidieren. Die Änderungen sollen auf den 1. August 2014 in Kraft treten. Das Schulamt vermietet die Räumlichkeiten an Dauermietende jeweils für ein Semester oder ein ganzes Schuljahr. Die Vermietung richtet sich nach der Verfügbarkeit der Räumlichkeiten. Die Schule hat in jedem Fall Vorrang.

Titel Bearbeitet Grösse
Broschüre Schulraumvermietung an Dritte (PDF, 459.1 KB) 06.06.2014 459.1 KB
Entgelteverordnung Anhang 3 (PDF, 22.6 KB) 06.06.2014 22.6 KB

Informationsdienst der Stadt Bern

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