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3. Juni 2024 | Gemeinderat, Direktionen

Neue Mietkategorie «GüWR Neubau»

Ergänzend zum bisherigen System von subventionierten städtischen Wohnungen «Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR)» können geeignete städtische Wohnungen in Neubauten und umfassend instandgesetzten Liegenschaften neu in der Mietkategorie «GüWR Neubau» angeboten werden. Wohnungen im neuen Mietsegment sind teurer als normale GüWR-Wohnungen, werden aber auch rabattiert.

Die Stadt Bern besitzt 2’500 Wohnungen, wovon ca. 700 im Segment «Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR)» vermietet sind. Sofern eine interessierte Mietpartei die entsprechenden GüWR-Kriterien erfüllt, kann sie sich für eine vermietbare Wohnung in diesem Segment bewerben und profitiert bei der Vergabe von einem reduzierten Mietzins.

Auch für «GüWR Neubau» gelten Vermietungskriterien

Die Betriebskommission des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik hat beschlossen, das bestehende GüWR-System mit einer neuen Kategorie zu ergänzen. Subventionierte Wohnungen in Neubauten und umfassend sanierten Liegenschaften können neu als «GüWR Neubau» vermietet werden. Die Kriterien der Belegungsdichte und die vorherige zweijährigen Wohnsitznahme in Bern gelten unverändert. Gleichzeitig werden die Einkommens- und Vermögenslimiten für die Kategorie «GüWR Neubau» höher angesetzt. Die Mietzinse werden nach den gängigen Modellen (z.B. Kostenmiete) berechnet und anschliessend um maximal 20 Prozent reduziert. Für die Höhe der maximalen Mietzinsen wird im Gegensatz zu den GüWR-Verträgen kein fixer Maximalwert definiert. «GüWR Neubau» wird der Steuerungsvorgabe des Stadtrats «1'000 Mietverträge im Segment GüWR» angerechnet.

Alle derzeit bestehenden GüWR-Mietverträge werden unverändert weitergeführt. Weil sich eine Entspannung bei den Kapitalzinsen abzeichnet, verzichtet die Stadt bis auf Weiteres darauf, die Referenzzinserhöhung von anfangs Dezember 2023 an ihre Mieter*innen weiterzugeben.

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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