Naturgefahrenplan neu in der Grundordnung
Die Stadt Bern muss gemäss kantonalem Recht Gefahrengebiete in ihrer baurechtlichen Grundordnung ausweisen. Sie kommt dieser Verpflichtung nach, indem sie einen Naturgefahrenplan erlässt. In den Gefahrengebieten gelten aus Sicherheitsgründen bauliche Einschränkungen. Der Erlass des Naturgefahrenplans erfordert zudem eine Teilrevision der Bauordnung. Der Gemeinderat hat die entsprechende Abstimmungsvorlage zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Die Stimmberechtigten befinden voraussichtlich im November 2018 über die Vorlage.
Im Naturgefahrenplan sind Gebiete bezeichnet, die durch Naturereignisse – zum Beispiel Hochwasser oder Hangrutschungen – besonders gefährdet sind. Der Grad der Gefährdung hängt von der Häufigkeit und der Intensität eines Gefahrenprozesses ab. Es werden vier Gefahrenstufen unterschieden. Je nach Gefahrenstufe gelten unterschiedliche bauliche Einschränkungen. So dürfen beispielsweise in stark gefährdeten Gebieten keine Gebäude errichtet werden, die dem Aufenthalt von Menschen und Tieren dienen.
Keine Um- oder Auszonungen
Nach Erarbeitung des Naturgefahrenplans überprüfte die Stadt Bern, ob insbesondere unüberbaute Bauzonen in den Risikogebieten zonenrechtlich angepasst werden müssen. Die Interessenabwägung hat ergeben, dass keine Grundstücke um- oder ausgezont werden müssen. Bei einem Perimeter (Gassner-Areal, Uferweg 42-58 an der Aare in der Lorraine) sind noch vertiefte Abklärungen nötig, wie er bebaut werden kann. Das Gebiet ist im Naturgefahrenplan vorerst ausgeklammert und wird in einer separaten Planung bearbeitet.
Volksabstimmung voraussichtlich im November 2018
Damit der neue Naturgefahrenplan in die baurechtliche Grundordnung integriert werden kann, ist auch eine Änderung der Bauordnung der Stadt Bern erforderlich. So wird diese unter anderem um eine neue Bestimmung zum Naturgefahrenplan ergänzt. Die Stimmberechtigten der Stadt Bern entscheiden mit dieser Vorlage deshalb sowohl über den Erlass des Naturgefahrenplans als auch über die Teilrevision der Bauordnung. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im November 2018 statt.
Dokumente
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Stadtratsvortrag Erlass Naturgefahrenplan (PDF, 270.2 KB) |