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21. Dezember 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Naturgefahrenplan geht in die öffentliche Mitwirkung

Der Gemeinderat hat den Naturgefahrenplan der Stadt Bern zuhanden der öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Der Plan zeigt auf, wo die Gefahr von Naturereignissen wie Hochwasser oder Hangrutschen wie hoch ist. Er bildet den jetzigen Zustand ab, vorgesehene Hochwasserschutzmassnahmen sind nicht berücksichtigt. Der Naturgefahrenplan wird Teil der baurechtlichen Grundordnung und damit grundeigentümerverbindlich. Die Grundlage für den Naturgefahrenplan bildet die sogenannte synoptische Naturgefahrenkarte, die wiederum auf den vom Kanton anerkannten Naturgefahrenkarten beruht. Schon heute schreibt das kantonale Baugesetz (Art. 6) vor, dass in der höchsten Gefahrenzone (rot) «keine Bauten oder Anlagen errichtet oder erweitert werden, die dem Aufenthalt von Mensch oder Tier dienen». In den anderen Gefahrenzonen darf nur mit Auflagen gebaut werden. Die Volksabstimmung über die revidierte Bauordnung und den Naturgefahrenplan ist im Herbst 2018 vorgesehen. Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 21. Dezember 2016 bis 1. Februar 2017. Die Unterlagen können unter www.bern.ch/mitwirkungen heruntergeladen und während der Bürozeiten beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, sowie bei der BauStelle, Bundesgasse 38, eingesehen werden.

Informationsdienst Stadt Bern

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