Nachkredit für das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz
Die Umstellung auf die Fallführungssoftware Citysoftnet im Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) hat in Kombination mit anderen Herausforderungen zu Mehraufwand und einer Überlastung des Personals geführt. Um einen Normalbetrieb zu erreichen, braucht es erneut zusätzliche finanzielle Mittel. Dieser Umstand war bereits 2024 bekannt. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat einen Nachkredit in der Höhe von 1,499 Millionen Franken.
Im städtischen Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) hat die Umstellung auf die Fallführungssoftware Citysoftnet und die damit einhergehenden Probleme zu einer Überlastung des Personals geführt. Die Aufarbeitung der Pendenzenlast wie auch der nachzuholende Transformationsprozess dauern bis heute an. Inzwischen wurde eine Stabilisierung des Betriebs erreicht und die von der Taskforce umgesetzten Massnahmen haben Wirkung entfaltet. Diese Verbesserungen konnten jedoch nur mit zusätzlichen Ressourcen erreicht werden (s. Medienmitteilung vom 19. September 2024). Da es auch im 2025 weiterer Anstrengungen und Zusatzkapazitäten bedarf, beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat einen Nachkredit für das EKS in der Höhe von 1,499 Millionen Franken.
Rückkehr zum Normalbetrieb erfordert weiterhin zusätzliche Ressourcen
Der Nachkredit umfasst hauptsächlich Personalkosten, externe Dienstleistungskosten sowie spezifische Kosten, welche durch die Massnahmen der Taskforce ausgelöst wurden (z.B. Applikationsverantwortung, Process-Engineering, QRM etc.). Damit die Mitarbeiter*innen und das Kader des EKS entlastet, die Pendenzen gezielt abgebaut und insbesondere das fehlende Applikationswissen aufgebaut werden konnte, war zusätzliches Personal erforderlich. Ebenfalls war es aufgrund des andauernden Fachkräftemangels – gerade im Erwachsenenschutz – notwendig, externe Dienstleistungen im Bereich der Berufsbeistandschaften beizuziehen. All diese Anstrengungen haben dazu geführt, dass Verbesserungen herbeigeführt werden konnten. Diese Bemühungen sollen weitergeführt werden, damit die Aufarbeitung der Pendenzenlast sowie des Transformationsprozesses abgeschlossen werden können.