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4. Juli 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Mehr Transparenz bei Parteien- und Kampagnenfinanzierung

Die Stadt Bern will Transparenz bei der Finanzierung von städtischen Parteien sowie städtischen Abstimmungs- und Wahlkampagnen schaffen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die politischen Akteurinnen und Akteure namentlich über die Herkunft ihrer Mittel Bericht erstatten und insbesondere Spenden offenlegen. Der Gemeinderat hat die entsprechende Teilrevision des Reglements über die politischen Rechte zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Die Stimmberechtigten befinden voraussichtlich im Februar 2020 über die Vorlage.

Zurzeit existieren sowohl auf Bundesebene als auch im Kanton Bern und in der Stadt Bern keinerlei Vorschriften zur Finanzierung von politischen Parteien sowie Abstimmungs- und Wahlkampagnen. In den letzten Jahren ist das Bedürfnis nach Transparenz allerdings gestiegen. Dies zeigen einerseits die internationale Kritik an der Schweiz und andererseits die zahlreichen Vorstösse auf allen Staatsebenen, insbesondere die 2017 eingereichte eidgenössische Transparenz-Initiative.

Transparenz dient freier Willensbildung

Transparenzvorschriften dienen der freien Willensbildung der Stimmberechtigten und können das Vertrauen in die Politik stärken. Die Stadt Bern soll deshalb für die im Stadtrat vertretenen Parteien und für Kampagnen zu städtischen Abstimmungen und Wahlen eigene Bestimmungen erlassen. Die Vorlage geht auf die durch den Stadtrat erheblich erklärte Motion «Offenlegung der Finanzierung von Partei-, Wahl- und Abstimmungskampagnen» zurück.

Finanzierung von Parteien und Kampagnen

Gemäss diesen neuen Vorschriften müssen die im Stadtrat vertretenen Parteien jährlich ihre Finanzierung offenlegen. Dabei ist insbesondere über die Herkunft der Mittel und die mitfinanzierten städtischen Abstimmungs- und Wahlkampagnen Bericht zu erstatten. Personen und Organisationen, die Wahlvorschläge einreichen, sowie die einzelnen Kandidierenden für städtische Wahlen müssen ihre geplanten Aufwendungen für die entsprechende Kampagne offenlegen. Ab 5000 Franken sind sodann nähere Angaben nötig. Drittpersonen respektive -organisationen, welche im Vorfeld einer städtischen Abstimmung oder Wahl öffentlich Stellung beziehen und dafür Aufwendungen von 5000 Franken oder mehr vorsehen, müssen Auskunft geben über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Herkunft der Mittel. Die offengelegten Informationen werden von der Stadt geprüft und laufend im Internet veröffentlicht. Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können mit Busse bis zu 5000 Franken geahndet werden.

Offenlegung von Spenden

Anonyme Spenden dürfen unabhängig von ihrer Höhe nicht angenommen werden. Bei Grossspenden ab 5000 Franken muss die Identität der Spenderin oder des Spenders offengelegt werden. Mittlere Spenden ab 1000 Franken und unter 5000 Franken müssen ebenfalls einzeln ausgewiesen werden, die Pflicht zur Offenlegung der Identität der Spenderschaft entfällt jedoch. Kleinspenden unter 1000 Franken können zusammengefasst ausgewiesen werden.

Abstimmung über Teilrevision

Die neuen Transparenzbestimmungen werden in das Reglement über die politischen Rechte aufgenommen. Der Gemeinderat hat die Abstimmungsvorlage zur Teilrevision des Reglements zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten: Die Volksabstimmung wird voraussichtlich im Februar 2020 stattfinden.

Gemeinderat Stadt Bern

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