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17. November 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Mehr Hindernisfreiheit: Lichtsignalanlagen werden aufgerüstet

Ein weiterer Schritt hin zur hindernisfreien Stadt: Die Stadt Bern rüstet ab Ende November 2023 45 Lichtsignalanlagen auf Stadtgebiet so auf, dass sie auch von Menschen mit Sehbehinderungen oder anderen Beeinträchtigungen autonom genutzt werden können. Der Stadtrat genehmigte hierfür einen Kredit von 5.4 Millionen Franken.

Die Stadt Bern hat sich zum Ziel gesetzt, den öffentlichen Raum so zu gestalten, dass er von allen Menschen – insbesondere auch von älteren Menschen sowie Menschen mit Behinderungen – autonom genutzt werden kann. Basierend auf den Vorgaben des Eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), hat der Gemeinderat 2016 das Konzept «Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum (UHR)» verabschiedet. Dabei hat er beschlossen, den öffentlichen Raum in der Stadt Bern über die gesetzliche Pflicht hinaus hindernisfrei umzugestalten. 2020 verabschiedete der Stadtrat hierfür drei Kreditvorlagen, darunter auch das Paket zur Aufrüstung von städtischen Lichtsignalanlagen von 5,4 Millionen Franken.

Lichtsignalanlagen werden grundsätzlich bei ordentlichen Erneuerungen aufgerüstet, damit sie von Menschen mit Beeinträchtigungen autonom genutzt werden können. Wo  nicht innert nützlicher Frist Erneuerungen anstehen, werden die Anlagen separat aufgerüstet. Hierfür wird das am Mast befestigte Steuerungsgerät mit einer vibrierenden Platte und einem akustischen Signal ergänzt. Zudem werden bei den Lichtsignalmasten an Querungsstellen taktil-visuelle Markierungen auf dem Boden angebracht – damit Menschen mit Sehbehinderungen die Anlage erkennen.

Die Markierungsarbeiten am Boden starten Ende November 2023. Die baulichen Massnahmen an den Anlagen beginnen voraussichtlich im 2. Quartal 2024. Insgesamt werden auf Stadtgebiet 45 Lichtsignalanlagen aufgerüstet.

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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