BLS entscheidet sich für Werkstätte im Chliforst - Gemeinderat trägt weitere Abklärungen mit
Die BLS AG hat heute an einer Medienkonferenz darüber informiert, wo sie künftig ihre Züge instand halten will: Der Neubau für die leichte Instandhaltung soll im Gebiet Chliforst Nord im Westen der Stadt Bern realisiert werden. Die bestehenden Werkstätten Spiez und Bönigen werden ausgebaut. Der Gemeinderat der Stadt Bern ist bereit, die Abklärungen für den Standort Chliforst mitzutragen.
Wie Stadtpräsident Alexander Tschäppät an der Medienkonferenz der BLS ausführte, ist der Gemeinderat bereit, die Abklärungen für den Standort Chliforst im aktuellen Stadium mitzutragen. Sein Einlenken begründet er damit, dass Chliforst zwar beträchtliche Nachteile mit sich bringe, aber die künftige städtebauliche Entwicklung weniger stark tangiere als die Realisierung der Anlage auf einem der anderen Areale, die in Bern West zur Diskussion standen. Zudem verspricht sich der Gemeinderat davon, dass das heutige Siedlungsgebiet im Westen der Stadt vor Lärm- und Verkehrsemissionen geschützt werden kann.
Bevölkerung umfassend einbeziehen
Allerdings stellt der Gemeinderat die Bedingung, dass die BLS allen Empfehlungen der Begleitgruppe folgt und ein professionelles Kommunikations- und Partizipationsmanagement etabliert. «Der Gemeinderat erwartet, dass die Anliegen der betroffenen Bevölkerung nachhaltig einbezogen werden», so der Stadtpräsident. Wichtig sei zudem, dass die Bearbeitung des Projekts und die Umsetzung der Empfehlungen unter engem Einbezug des Gemeinderates erfolgten. Dazu gehöre nebst den planerischen Aspekten insbesondere die rechtzeitige Verständigung über die finanziellen Konsequenzen. In diesem Zusammenhang unterstreicht der Gemeinderat, dass die von der Begleitgruppe empfohlene Verlegung der Schiessanlage nicht zulasten der Stadt gehen dürfe.
Zu den Empfehlungen, die laut Gemeinderat zwingend umzusetzen sind, gehören ferner die Erschliessung über den Autobahnanschluss Mühleberg, eine einvernehmliche Lösung mit den betroffenen Eigentümern, Massnahmen zur Minimierung nega-tiver Auswirkungen für die Anwohnerschaft sowie die Wiederaufforstung und die Kompensation ökologischer Werteverluste.