Massnahmen zur Förderung von Fuss- und Veloverkehr gehen weiter
Seit dem 1. Januar 2001 ist das von den Stimmberechtigten genehmigte Reglement zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs (RFFV) in Kraft. Dem Stadtrat sind sowohl eine Berichterstattung als auch ein Umsetzungsprogramm über die Massnahmen zur Kenntnis zu bringen. Der Gemeinderat unterbreitet dem Stadtrat deshalb die Berichterstattung zu den Jahren 2017-2019 sowie das Umsetzungsprogramm für die Jahre 2020-2022. Die aktuelle RFFV-Planung geht von gleichbleibenden jährlichen Mitteln von 2,45 Millionen Franken aus. Das Umsetzungsprogramm steht jedoch ab 2022 explizit unter Vorbehalt allfälliger späterer Sparbeschlüsse von Stadt- oder Gemeinderat im Rahmen der aktuell laufenden Aufgabenüberprüfung. Zuständig für die Umsetzung der Massnahmen gemäss RFFV ist die Fachstelle Fuss- und Veloverkehr der Verkehrsplanung.
Dokumente
Titel |
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Bericht RFFV (PDF, 1.7 MB) |
Vortrag an den Stadtrat (PDF, 1.0 MB) |