Mädergut: Eckwerte für Arealentwicklung genehmigt
Der Gemeinderat hat die Eckwerte zur Entwicklung des Mäderguts genehmigt. Er schafft damit die Grundlage für das Planerlassverfahren sowie die anschliessende Qualitätssicherung.
Das Areal Mädergut im Stadtteil VI Bümpliz-Oberbottigen befindet sich grösstenteils im Eigentum des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik der Stadt Bern (Fonds) und des Gfeller-Fonds. Es bietet ein grosses Potenzial für eine Arealentwicklung mit innerer Verdichtung. Im Fokus steht die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Zudem sollen vielseitig nutzbare, öffentliche und gemeinschaftliche Frei- und Grünräume entstehen. Basierend auf den Erkenntnissen der städtebaulichen Studie und dem Leitbild mit einer langfristigen Vision zur Entwicklung des Mäderguts hat der Gemeinderat nun den Masterplan als Grundlage für die weitere Planung verabschiedet.
Masterplan definiert Eckwerte
Der Masterplan definiert konzeptionelle Grundlagen und enthält verbindliche Eckwerte für die weitere Entwicklung des Areals. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zu Art und Mass der Nutzung sowie zur Etappierung, Flächenvorgaben sowie Auflagen zur Anzahl der zu erstellenden Park- und Veloabstellplätze. Weiter beinhaltet der Masterplan Eckwerte beziehungsweise Vorgaben zu Mobilität, Ökologie, Energie und Biodiversität.
Nächster Schritt: Zone mit Planungspflicht (ZPP)
Gestützt auf die Eckwerte des Masterplans wird das Stadtplanungsamt eine Planungsvorlage erarbeiten. Vorgesehen ist der Erlass einer ZPP. Im Rahmen der Mitwirkung zur ZPP sowie von zwei Volksabstimmungen (Planungsvorlage sowie Kredit für die Bauten des Fonds) wird sich die Bevölkerung zur Arealentwicklung Mädergut äussern können. Direktbetroffene werden über die aktuellen und anstehenden Entwicklungsschritte informiert. Mit der baulichen Umsetzung einer ersten Entwicklungsetappe wird frühestens ab 2030 gerechnet.
Dokumente
Titel |
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Masterplan (PDF, 11.7 MB) |