Lorrainestrasse 49/49a soll weiter als Wohnhaus genutzt werden
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat die Entwidmung und Übertragung der Liegenschaft Lorrainestrasse 49/49a vom Verwaltungsvermögen (Gebäude, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen) ins Finanzvermögen zum Buchwert von 460'661 Franken. Auf der Parzelle in der gemischten Wohnzone befindet sich ein dreigeschossiger Rechteckbau mit Satteldach, seitlichem Treppenaufgang und einem Annexbau, welcher im Jahre 1868 als einfaches Wohnhaus errichtet wurde. Die Liegenschaft mit zwei Vierzimmer- und einer Zweizimmerwohnung ist stark sanierungsbedürftig und denkmalpflegerisch als erhaltenswert eingestuft. Das ursprüngliche Projekt einer Nutzung der Liegenschaft als Tagesbetreuung soll infolge unverhältnismässig hoher Kosten nicht weiterverfolgt werden. Der Schulraumbedarf kann gemäss aktueller Beurteilung anderweitig gedeckt werden. Nach der Übertragung ins Finanzvermögen muss eine Totalsanierung erfolgen. Neben der Vermietung durch den Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik steht auch eine Abgabe im Baurecht zur Diskussion.
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Vortrag an den Stadtrat (PDF, 277.7 KB) |