Lohnmassnahmen von insgesamt 2 Prozent für die städtischen Angestellten
Der Gemeinderat hat nach Verhandlungen mit den Sozialpartnern entschieden, den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung ab 1. Januar 2024 einen generellen Teuerungsausgleich von einem Prozent zu gewähren. Innerhalb eines Jahres ist der Landesindex der Konsumentenpreise per Ende November 2023 um 1,4 Prozent gestiegen. Mit dem Teuerungsausgleich von einem Prozent besteht unter Berücksichtigung der Jahre mit Negativteuerung per Ende November 2023 noch ein Teuerungsvorsprung von rund 0,6 Prozent. Der Teuerungsausgleich von einem Prozent ist im Budget 2024 mit Kosten von 3,3 Millionen Franken enthalten. Für individuelle Lohnerhöhungen, die über Fluktuationsgewinne finanziert werden, steht zusätzlich rund 1 Prozent der städtischen Lohnsumme zur Verfügung.