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16. September 2024 | Gemeinderat, Direktionen

Listenverbindungen für die Stadtratswahlen 2024

Für die Berner Stadtratswahlen vom 24. November 2024 ist heute Montag um 12 Uhr die Eingabefrist für die Listenverbindungen abgelaufen. Insgesamt wurden vier Listenverbindungen einreicht, darunter zwei mit Unterlistenverbindungen.

Für die Stadtratswahlen 2024 wurden der Stadtkanzlei folgende Listen- und Unterlistenverbindungen gemeldet (Reihenfolge gemäss Eingang bei der Stadtkanzlei):

Listenverbindung

  • Partei der Arbeit
  • Tier im Fokus
  • Alternative Linke

Listenverbindung

  • Grünliberale Stadt Bern
  • Junge Grünliberale
  • Die Mitte Stadt Bern
  • Evangelische Volkspartei Stadt Bern
  • Piratenpartei
  • FDP.Die Liberalen Stadt Bern
  • Jungfreisinnige Stadt Bern

Eine Unterlistenverbindung gehen ein:

  • Grünliberale Stadt Bern
  • Junge Grünliberale

Eine zweite Unterlistenverbindung gehen ein:

  • Evangelische Volkspartei Stadt Bern
  • Piratenpartei

Eine dritte Unterlistenverbindung gehen ein:

  • FDP.Die Liberalen Stadt Bern
  • Jungfreisinnige Stadt Bern

Listenverbindung

  • Sozialdemokratische Partei und Gewerkschaften
  • Grünes Bündnis und Gewerkschafter*innen
  • Grüne Freie Liste Stadt Bern
  • Junge Alternative JA! (Junge Grüne Stadt Bern)
  • Jungsozialist*innen der Stadt Bern
  • Volt Schweiz

Eine Unterlistenverbindung gehen ein:

  • Sozialdemokratische Partei und Gewerkschaften
  • Jungsozialist*innen der Stadt Bern

Eine zweite Unterlistenverbindung gehen ein:

  • Grünes Bündnis und Gewerkschafter*innen
  • Junge Alternative JA! (Junge Grüne Stadt Bern)

Eine dritte Unterlistenverbindung gehen ein:

  • Grüne Freie Liste Stadt Bern
  • Volt Schweiz

Listenverbindung

  • Aufrecht Stadt Bern
  • Eidgenössisch-Demokratische Union

Keine Listenverbindungen meldete die Liste:

Schweizerische Volkspartei

Verhältniswahlsystem (Proporz) und Listenverbindungen

Verhältniswahlsystem:

Stadtrat (Parlament) und Gemeinderat (Regierung) werden in der Stadt Bern im Verhältniswahlverfahren (Proporz) gewählt. Das bedeutet, dass zunächst die Listenstimmen gezählt werden. Daraus leitet sich ab, welche Partei bzw. welche Liste wie viele Sitze erhält. Innerhalb der Listen sind dann diejenigen Kandidierenden gewählt, die am meisten persönliche Stimmen erhalten haben.

Listenverbindungen:

Für die Stadtratswahlen sind Listenverbindungen und Unterlistenverbindungen zulässig. Wenn zwei oder mehr Parteien bzw. Listen eine Listenverbindung miteinander eingehen, werden sie bei der Verteilung der Sitze zunächst als eine einzige Liste behandelt. Sie erhöhen so ihre Chance, Sitze zu gewinnen. Erst in einem zweiten Schritt werden die Sitze auf die miteinander verbundenen Listen verteilt. Innerhalb einer Liste können Unterlistenverbindungen eingegangen werden. Ziel von Unterlistenverbindungen ist es, die Chancen auf einen Sitz gegenüber anderen Gruppen der gleichen Listenverbindung zu erhöhen.

Stadtkanzlei

Weitere Informationen.

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