Liegenschaftsbewertung: Beschwerde ans Bundesgericht
Der Gemeinderat hat beschlossen, gegen das vom Grossen Rat verabschiedete Dekret zur allgemeinen Neubewertung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken und Wasserkräften Beschwerde beim Bundesgericht zu führen. Das kantonale Parlament hatte im März dieses Jahres entgegen dem Antrag des Regierungsrates als Zielwert einen Median im Bereich von 70 Prozent des Verkehrswertes für die Festlegung der amtlichen Werte von Liegenschaften beschlossen. Nach Ansicht des Gemeinderates verstösst dieser Beschluss namentlich gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts. Demnach muss der amtliche Wert von Grundstücken grundsätzlich über 70 Prozent des Verkehrswertes liegen, um mit dem Gebot der Rechtsgleichheit im Steuerrecht vereinbar zu sein. Der amtliche Wert von Liegenschaften ist massgebend für die Besteuerung von Vermögen und Liegenschaften und hat damit Auswirkungen auf den Steuerertrag der Gemeinden.