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28. April 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Lernunterstützung während der Corona-Pandemie

Fernunterricht für die Kinder, Homeoffice für die Eltern: das kann Stress auslösen und die Chancengerechtigkeit gefährden. Deshalb bieten die Schulen der Stadt Bern seit Ende der Frühlingsferien ein zusätzliches Betreuungssetting mit schulischer und sozialer Unterstützung an.

Während der ersten drei Wochen der Schulschliessung aufgrund der Corona-Pandemie haben in der Stadt Bern drei Prozent der Kinder das Betreuungsangebot der Schulen in Anspruch genommen. Tagsüber arbeiteten die betreuten Kinder in Kleingruppen von maximal fünf Kindern selbstständig an ihren Aufgaben und nahmen am Fernunterricht teil. Die meisten Kinder stemmten diese noch nie dagewesene Herausforderung problemlos.

Zunehmend zeigen sich allerdings das Fehlen der bisherigen Strukturen und das Vermissen der Klassengspänli. Es gibt zudem Familien, die in engen räumlichen Verhältnissen leben und bei denen jetzt mehr als üblich alle zuhause sind. Es gibt Familien, wo ein Elternteil möglicherweise die Arbeit verloren oder Kurzarbeit hat und deswegen der finanzielle Druck und die Zukunftsangst steigen. Nicht alle Eltern verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse, um ihre Kinder im Fernunterricht genügend unterstützen zu können. Und: Es gibt viele Kinder mit Lernschwierigkeiten, die zusätzliche Unterstützung brauchen. «Chancengerechtigkeit ist mir ein zentrales Anliegen, die nun zusätzlich angebotene Lernunterstützung leistet einen wichtigen Beitrag dazu», sagt Bildungsdirektorin Franziska Teuscher.

Zusätzliches Betreuungssetting

Für Kinder mit Unterstützungsbedarf hat die Stadt Bern jetzt ein zusätzliches Betreuungssetting konzipiert. Primär sind es die Lehrpersonen, die erkennen, welche Schülerinnen und Schüler in sozialer und pädagogischer Hinsicht Mühe mit der aktuellen Situation bekundeten. Seit Wiederaufnahme des Fernunterrichts können die Klassenlehrpersonen den Eltern empfehlen, ihre Kinder an mindestens einem Tag in der Schule betreuen und unterstützen zu lassen. Die Zuweisung erfolgt in Absprache mit den Eltern durch die Lehrperson. 

Die pädagogische Begleitung leisten entweder die Klassenlehrperson selbst oder Fachlehrkräfte und Lernbegleiterinnen bzw. Lernbegleiter des Gemeinnützigen Vereins (GNV). Die geltenden Schutzmassnahmen, Abstand halten, Hände waschen, sind dabei einzuhalten. Auch für Kinder mit sozialen Belastungen ist das schulische Betreuungsangebot eine zielführende, temporäre Option. Die Zuweisung erfolgt hier über die Schulsozialarbeitenden, sei es durch eine Selbstanmeldung oder vermittelt durch die Lehrperson.

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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