Kurzvernehmlassung zu Corona-Notunterstützung eröffnet
Die Präsidialdirektion startet heute Montag eine Kurzvernehmlassung zur Verordnung über die Corona-Notunterstützung der Stadt Bern. Die Notunterstützung soll in Form einer Mietzinshilfe für in Bern liegende Geschäftsräumlichkeiten stadtbernischer Unternehmungen ausgestaltet werden.
Die Corona-Notunterstützung ist vorerst auf einen Gesamtbetrag von fünf Millionen Franken beschränkt. Gemäss dem Modell ist vorgesehen, dass sich die Vermieterinnen und Vermieter mit ihrer Mieterschaft auf eine Mietzinsreduktion im Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. März 2021 einigen. Die Stadt Bern beabsichtigt, sich in diesem Fall zur Hälfte an der vereinbarten Mietzinsreduktion zu beteiligen, aber höchstens bis zu einem Maximalbeitrag von 3500 Franken. Nach Ansicht des Gemeinderates kann damit den von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Sars-CoV-2-Pandemie betroffenen stadtbernischen Unternehmen auf eine gezielte und unbürokratische Weise geholfen werden.
Kurze Frist für Stellungnahmen
Die für die Umsetzung der Notunterstützung erforderlichen finanziellen Mittel sollen durch den Stadtrat mit einem Nachkredit in Höhe von fünf Millionen Franken bereitgestellt werden. Aufgrund der Dringlichkeit des Geschäfts ist nur eine kurze Frist für die Vernehmlassung möglich: Stellungnahmen können bis zum 18. Dezember 2020 eingereicht werden. Über die Verordnung über die Corona-Notunterstützung wird der Gemeinderat wahrscheinlich an seiner ersten Sitzung im Jahr 2021 beschliessen.
Der Verordnungsentwurf ist unter www.bern.ch/vernehmlassungen-gemeinderat abrufbar.