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13. Januar 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Kurzfristige Fremdmittelbeschaffung der Stadt Bern

In der am 12. Januar 2023 publizierten Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Stadtparlament führt der Gemeinderat aus, dass die Stadt Bern mehrmals kurzfristige Gelder bei der FIFA aufgenommen hat. Erstmals war dies im Jahr 2017 der Fall. Die Stadt prüft, bei der Geldaufnahme künftig ethische Beurteilungskriterien zu berücksichtigen. Gleichzeitig sieht sie sich mit Restriktionen eines nicht transparenten Geldmarktes konfrontiert.

Zur Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität ist die Stadt Bern auf kurzfristige Fremdmittelbeschaffungen über die Dauer von bis zu sechs Monaten angewiesen. Zudem sichert die Stadt einzelne Anleihen mit dreimonatigen Zinsswaps ab. SWAPs sind Derivate, um die Kosten der fixen Anleihen durch variable Zinssätze zu reduzieren. Fremdmittelbeschaffungen tätigt die Stadt mittels direkter Angebote von Kapitalgebenden, über Broker oder über etablierte Finanzierungsplattformen. Aufgrund der längeren Negativzinsphase war es für Banken, Versicherungen oder Pensionskassen lukrativ, bei der Stadt mit dem sehr guten Moodys-Rating kurzfristig Millionenbeträge zu Negativzinsen zu platzieren. Ab dem Jahr 2017 hat auch die FIFA von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Auch die Stadt Bern profitierte dabei von guten Konditionen.

Kurzfristige Fremdfinanzierungen bei der FIFA

Über die Finanzierungsplattform Loanboox hat die Stadt kurzfristige Finanzierungen mit der FIFA abgeschlossen. Über einen Zeitraum von sechs Jahren (2017 bis 2022) hat die Stadt Bern für den allgemeinen Haushalt total 21 kurzfristige Finanzierungen bei der FIFA in der Höhe von rund einer Milliarde Franken getätigt. Dazu kommen 14 kurzfristige Fremdfinanzierungen für die stadteigenen Anstalten und Sonderrechnungen im Umfang von 0,8 Milliarden Franken. Bei den meisten kurzfristigen Fremdfinanzierungen der FIFA handelte es sich um Refinanzierungen. Da sämtliche Finanzierungen zu Negativzinsen erfolgten, flossen der Stadt insgesamt rund 3,1 Millionen Franken zu.

Standardisierter Prozess der Fremdmittelaufnahme

Bei der Stadt kommt bei Fremdmittelbeschaffungen gemäss interner Richtlinie zur Vermögens- und Schuldenbewirtschaftung ein standardisierter Vergabeprozess zur Anwendung. Die Stadt verlangt, dass Finanzierungspartnerinnen und -partner ihren Sitz in der Schweiz haben. Daneben zählt nur der offerierte Gesamtpreis (Zinsen inkl. Gebühren). Es finden keine Verhandlungen mit den Kapitalgebenden statt. Um innert kürzester Frist über Fremdmittelbeschaffungen zu entscheiden, wurde bisher auf die Anwendung weiterer – wie beispielsweise ethischer – Kriterien verzichtet.

Stadt prüft Praxisänderung

Im Rahmen der Umsetzung der Rahmenstrategie Nachhaltige Entwicklung 2030 wird die Stadt Bern prüfen, wie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung ethische Kriterien berücksichtigt werden können. Dabei kann sich die Stadt heute nicht auf breit etablierte, einheitliche Vorgaben zur Bewertung von Ethik- und Nachhaltigkeitskriterien von Kapitalgebenden abstützen. Selbst mit einem eigenen Kriterienkatalog kann zurzeit nicht sichergestellt werden, dass über einen Finanzintermediär keine unerwünschten Gelder bei der Stadt platziert werden. Erhält die Stadt ein Finanzierungsangebot, ist in vielen Fällen unbekannt, woher die zu investierenden Gelder tatsächlich stammen.

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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