Kunstmuseum Bern: Start des Architekturwettbewerbs für Museumserneuerung – Vereinbarung mit Hansjörg Wyss unterzeichnet – Gemeinderat gibt wichtige Liegenschaft im Baurecht ab
Für das Museumsprojekt mit Ersatzneubau startet der Architekturwettbewerb. Das Preisgericht vereinigt internationale Expertise und regionale Sensibilität. Um die Erneuerung des Kunstmuseums zu ermöglichen, hat der Gemeinderat der Stadt Bern beschlossen, der Stiftung Kunstmuseum Bern das Gebäude Hodlerstrasse 6 kostenlos im Baurecht abzugeben. Die Liegenschaft spielt beim Projekt für die Museumserneuerung eine Schlüsselrolle.
Mit dem Projekt «Zukunft Kunstmuseum Bern» soll Bern ein modernes und attraktives Kunstmuseum erhalten. Die darauf abgestimmten Projekte der Stadt Bern zur Neugestaltung der Hodlerstrasse und zur Aufwertung des Bären- und Waisenhausplatzes bieten die Chance, den Stadtraum mit dem neu-en Kunstmuseum in Verbindung zu setzen und damit der gesamten Oberen Altstadt zu neuer Anziehungskraft zu verhelfen.
Der nun startende Architekturwettbewerb für die Museumserneuerung fusst auf dem Grundkonzept «Zukunft Kunstmuseum Bern», das 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die wesentlichen Elemente sind das Gebäudeensemble mit dem Stettlerbau (als Hauptgebäude), einem Ersatzneubau (für den Atelier 5-Bau) und dem Gebäude Hodlerstrasse 6 (heute von der Kantonspolizei genutzt) sowie die Aufwertung der Hodlerstrasse mit neuem Verkehrsregime und Verschiebung der Ausfahrt des Metro-Parking. Ein Neubau anstelle der aufwändigen und ökologisch nicht sinnvollen Sanierung des Atelier 5-Baus stellt die beste Lösung dar – diese neue Perspektive hatte eine Machbarkeitsstudie 2018 nach drei gescheiterten Projekten eröffnet. Das er-neuerte Gebäudeensemble ermöglicht dank effizientem und ressourcenschonendem Betrieb eine Vergrösserung der Fläche für die Kultur bei stabilen Bewirtschaftungskosten.
Internationaler Wettbewerb
Der Architekturwettbewerb wird nach den Regeln des schweizerischen Ingenieur- und Architekturvereins SIA durchgeführt; vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren mit vorgängiger Präqualifikation. Davon verspricht sich das Preisgericht ein vielfältiges internationales Teilnehmerfeld, das neben etablierten Büros auch Nachwuchsteams umfasst.
In der Präqualifikation weisen die interessierten Architekt*innenteams ihre Eignung für die Aufgabe nach. Gestützt darauf wählt das Preisgericht die bestgeeigneten Büros für den eigentlichen Projektwettbewerb aus. Diese setzen sich zunächst mit dem Städtebau auseinander, zeigen einen Ansatz für den architektonischen Ausdruck auf und erbringen den Nachweis der Grobfunktionalität (Stufe 1). Die am besten geeigneten Beiträge werden an-schliessend weiterbearbeitet und präzisiert (Stufe 2). Am Schluss erfolgt die Wahl des Siegerprojektes.
Expertise und regionale Verankerung
Das Preisgericht setzt sich aus Fachexpert*innen zusammen, die in verschiedenen Städten im In- und Ausland Erfahrungen in der Konzeption von Neubauten in einem sensiblen historischen Umfeld und in den Bereichen Nachhaltigkeit und Stadtklima gesammelt haben. Dieses Wissen soll für Bern nutzbar gemacht werden. Gleichzeitig ist die Jury regional verankert: Die Vertreter*innen der städtischen und kantonalen Politik sowie des Kunstmuseums kennen die lokalspezifischen Gegebenheiten und Notwendigkeiten und bringen damit eine zusätzliche Sicht ein.
Präsidiert wird das Gremium von Thomas Hasler, ordentlicher Professor am Institut für Architektur und Entwerfen der TU Wien und geschäftsführender Partner des Büros Staufer & Hasler Architekten in Frauenfeld (CH). 2015 wurde das Büro für seine Arbeiten mit dem Prix Meret Oppenheim ausgezeichnet. Als Fachexperte und Jurymitglied hat Thomas Hasler bereits zahlreiche Architekturwettbewerbe, Studienaufträge und Testplanungen begleitet.
«Mit dem zweistufigen Verfahren wollen wir sowohl arrivierte Architekturbüros wie auch junge Teams ansprechen», so Thomas Hasler, «Mit dem grösseren Betrachtungsperimeter bis hin zum Waisenhausplatz wollen wir eine dem UN-ESCO-Welterbestatus ensprechende Einbettung des Bauprojekts in den Stadt-raum sicherstellen.»
Fokus auf Nachhaltigkeit
Die Museumserneuerung soll in allen Dimensionen in Einklang mit den Nachhaltigkeitsstrategien von Kanton und Stadt Bern stehen und deren Ziele erreichen. Ein ausführlicher Kriterienkatalog mit allen relevanten Aspekten der Nachhaltigkeit dient als Richtschnur für die Jury und fliesst in den Wettbewerb ein.
Damit diese Zielvorgaben eingehalten werden, ist an verschiedenen Stellen anzusetzen: Gebäudeform, Energieversorgung, Baustoffe, Klima- und Lichttechnik. Mit Blick auf den geplanten Abriss des Atelier 5-Baus wird zu prüfen sein, ob Strukturen stehen gelassen werden können und sich damit graue Energie sparen lässt. Für Jonathan Gimmel, Präsident der Dachstiftung Kunstmuseum Bern – Zentrum Paul Klee ist klar: «Der Wettbewerb soll architektonische Antworten liefern auf die drängenden Fragen der Zeit: Kunst und Begegnung in Einklang mit Klimaschutz und Energieeffizienz.»
Gründe für neues Museum
Mit der geplanten Erneuerung soll das Kunstmuseum Bern besucher*innenfreundliche Ausstellungs- und Depoträume nach modernen Standards erhalten, sich zur Stadt und zum Aarehang öffnen und einem erweiterten und diverseren Publikum neue Kunsterlebnisse bieten. Museen stehen im Konkurrenzkampf um attraktive Leihgaben und die Aufmerksamkeit der Besucher*innen. Zürich, Basel und Lausanne haben mit attraktiven Neubauten grosse Investitionen getätigt. Bern kann ohne Verbesserung der Infrastruktur mit diesen Städten nicht mehr konkurrieren.
«Die Besucherinnen und Besucher können sich auf ein Kunstmuseum der Zukunft freuen, das durch offene und lichte Räumlichkeiten neue Kunsterlebnisse ermöglichen wird», sagt Nina Zimmer, Direktorin des Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee.
Gemeinderat genehmigt Baurechtsvertrag
Um die geplante Erneuerung des Museums zu ermöglichen, hat der Gemeinderat der Stadt Bern an seiner Sitzung vom 29. Juni einen Baurechtsvertrag verabschiedet, der die kostenlose Abgabe des Gebäudeteils Hodlerstrasse 6 an die Stiftung Kunstmuseum Bern regelt. Die Liegenschaft spielt beim Erneuerungsprojekt eine Schlüsselrolle: Das Kunstmuseum erhält in direkter Nachbarschaft ein Gebäude für die Administration und muss so im geplanten Ersatzneubau keine neuen teuren Büroflächen bauen.
Deshalb soll nun die Hodlerstrasse 6 betrieblich aus der bestehenden Gebäudegruppe – heute durch die Kantonspolizei genutzt und im Inventar der städtischen Denkmalpflege als schützenswert eingestuft – abgetrennt und in den künftigen Museumskomplex integriert werden. Gleichzeitig hat der Gemeinde-rat die Eckwerte des Projektwettbewerbs inklusive Aufwertung der Hodlerstrasse genehmigt. Dem Baurechtsvertrag muss noch der Stadtrat zustimmen, der sich voraussichtlich im Herbst mit dem Geschäft befasst.
Der Start der ersten Stufe des Projektwettbewerbs ist im Januar 2023 vorgesehen. Aufgrund des teilweise schlechten baulichen Zustands der Gebäude ist eine möglichst frühzeitige Realisierung zwingend. Im Sinne einer Optimierung des Gesamtzeitbedarfs erfolgt die Präqualifikation parallel zum Stadtratsgeschäft. Der Aufwand der Teams für die Präqualifikation ist verhältnismässig gering. Die Hauptarbeiten werden somit erst nach dem Stadtratsbeschluss anfallen.
Aufwertung der Hodlerstrasse
Die Hodlerstrasse erhält nach den Vorstellungen der Stadt ein völlig neues Gesicht durch eine Pflästerung und Begrünung mit einer Baumreihe. Dank reduzierter Strassenfläche und Verschiebung der Metro-Parking-Ausfahrt können sich das Kunstmuseum und der Progr bzw. der Gastrobetrieb Turnhalle nach aussen öffnen. Mit Ausnahme der Verkehrsspitzenzeiten am Morgen und am frühen Abend soll künftig nur noch Zubringerdienst gestattet sein für Anlieferungen, Notfalldienste und die Strassenreinigung. Die Stadt Bern erarbeitet das Detailprojekt zusammen mit dem Kunstmuseum, dem Metro-Parking, den Anrainer*innen und den Wirtschaftsverbänden.
Die von der Stadt parallel zur Museumserneuerung verfolgten und aufeinander abgestimmten Projekte zur Aufwertung der Hodlerstrasse und zur Neugestaltung des Bären- und Waisenhausplatzes ermöglichen die gesamtheitliche Aufwertung eines zentralen, für die Innenstadt wichtigen Perimeters. Entsprechend fliesst das Ziel einer aufgewerteten Hodlerstrasse in den Projektwettbewerb für den Neubau Kunstmuseum ein.
Partnerschaftliche Finanzierung
Die Finanzierung der Museumserneuerung soll durch die öffentliche Hand, private Sponsor*innen und die Wirtschaft erfolgen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 80 Mio. Franken (plus 10. Mio. Franken Risikoabdeckung). Laut Finanzierungsplan wird der Kanton Bern für den Neubau nur in der Höhe der ohnehin für die Sanierung des Atelier 5-Baus anfallenden Kosten belastet, also mit 40 Mio. Franken. Mäzen Hansjörg Wyss trägt mit seinem grosszügigen Engagement 25 Mio. zum Projekt bei: 20 Mio. für den Neubau und 5 Mio. für die Neugestaltung der Hodlerstrasse. Weitere 5 Mio. leistet er unter der Bedingung, dass für die Erneuerung des Museums weitere Privatmittel in der Höhe von mindestens 7,5 Mio. zusammenkommen.
Insgesamt rechnet der Finanzierungsplan mit Beiträgen von Privaten, Stiftungen und der Wirtschaft in der Höhe von 15 Mio. Franken. Die Vorgespräche mit privaten Sponsor*innen laufen gut. Die eigentlichen Verhandlungen mit den möglichen Geldgeber*innen (Stiftungen, Burgergemeinde Bern etc.) können erst nach Abschluss des Wettbewerbs stattfinden, wenn das definitive Projekt vorliegt. Zusagen gibt es bereits von Einzelpersonen. Noch in Abklärung sind die Kosten für die Neugestaltung der Hodlerstrasse und die Verlegung der Ausfahrt des Metro-Parking. Dazu werden nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses Aussagen möglich sein.
Vertrag mit Hansjörg Wyss unterzeichnet
Der Vertrag zwischen der Wyss Foundation und der Stiftung Kunstmuseum Bern wurde im April 2022 unterzeichnet. Hansjörg Wyss ist vom Projekt für die Erweiterung des Kunstmuseums ebenso überzeugt wie von der geplanten Neugestaltung der Hodlerstrasse: «Mit der Aufwertung der Hodlerstrasse sind wichtige Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Architekturwettbewerb geschaffen worden. Ich freue mich, dass ich einen Beitrag zu einer nachhaltigen, zeitgemässen Weiterentwicklung des Kunstmuseums Bern leisten kann.» Wyss will sich als Mitglied des Sachpreisgerichts weiterhin für eine ambitionierte Berner Lösung engagieren.
Der Vertrag der Wyss Foundation mit der Stiftung Kunstmuseum Bern basiert auf dem Grundkonzept «Zukunft Kunstmuseum Bern» von 2021, das partnerschaftlich entwickelt wurde. Dabei übernehmen die jeweiligen Bauträger bestimmte Kosten: Die Stiftung Kunstmuseum Bern finanziert mit einem kantonalen Beitrag und der Unterstützung von Mäzen Wyss die Museumsbauten. Die Stadt übernimmt die Kosten für die öffentlichen Plätze und Strassen. Ausnahme bildet die Hodlerstrasse 6, welche die Stadt als Mitstifterin dem Kunstmuseum kostenlos im Baurecht zur Nutzung übergibt. Für die Kosten zur Anpassung des Metro-Parking bzw. die Aufwertung der Hodlerstrasse entschädigt das Kunstmuseum die Stadt Bern über einen öffentlichen Infrastrukturvertrag. Realisierbar ist das Projekt nur, wenn alle Partner ihre Beiträge leisten.
Synergien dank gleichzeitiger Sanierung des Stettlerbaus
Unabhängig vom Neubauprojekt ist die Sanierung des Stettlerbaus nötig. Die Abklärungen zur Vorbereitung des Projektwettbewerbs haben aber gezeigt, dass bei einer gleichzeitigen Sanierung des Stettlerbaus die grössten Syner-gien zu erwarten sind und die Belastungen für die Anrainer*innen am geringsten ausfallen.
Die bisherige Kostenschätzung für die Sanierung beruhte auf einer Zustandsanalyse und Investitionskostenrechnung aus dem Jahre 2012. Seither hat der Unterhaltsstau weiter zugenommen, da viele der damals vorgesehenen Massnahmen nicht ausgeführt wurden. Die integrale Sanierung des Stettlerbaus zeitgleich mit dem Neubau ermöglicht, nachhaltige Mehrwerte zu schaffen. Damit das letztmals 1999 sanierte Gebäude auch energetisch auf dem neuesten Stand ist und wieder eine möglichst lange und ungestörte Betriebsdauer möglich wird, sind umfassendere Eingriffe nötig. Dadurch müssen die 2012 tiefer geschätzten Sanierungskosten auf 18,5 Mio. Franken angepasst werden. Der Kanton Bern ermöglicht gemäss Kulturfördergesetz den Erhalt und die Entwicklung bedeutender Kulturinstitutionen, dies beinhaltet auch den Unterhalt der Immobilien des Kunstmuseums Bern.
Vertiefende Informationen und Factsheets zu einzelnen Aspekten des Projekts sowie «Fragen und Antworten» finden Sie unter zukunft.kunstmuseumbern.ch.
Dokumente
Titel |
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Mediendossier Zukunft Kunstmuseum Bern (PDF, 1.4 MB) |
Vortrag an den Stadtrat (PDF, 171.9 KB) |