Verein «Stopp Kuscheljustiz»
Kundgebungswochenende mit Konfliktpotenzial
Der Gemeinderat hat entschieden, das Kundgebungsgesuch des Vereins «Stopp Kuscheljustiz» für den 29. März 2014 auf dem Bundesplatz zu bewilligen. Die Kantonspolizei wurde beauftragt, die öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Allfällige Gegenkundgebungen werden nicht bewilligt.
Der Verein «Stopp Kuscheljustiz» hat für Samstag, 29. März 2014, ein Kundgebungsgesuch beim Polizeiinspektorat der Stadt Bern eingereicht. Nach einer Prüfung des Gesuchs sowie einer sicherheitspolizeilichen Beurteilung der Lage durch die Kantonspolizei Bern hat der Gemeinderat entschieden, das Gesuch zu bewilligen.
Die Stadt ist sich bewusst, dass sich dadurch eine schwierige Situation ergibt, weil für eine Gegendemonstration mobilisiert wird. Gleichwohl fiel der Entscheid der Bewilligungsbehörden zugunsten der verfassungsmässigen Rechte der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit aus. Denn der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Behörden die Kundgebungsfreiheit auch dann zu gewährleisten haben, wenn eine unbewilligte Gegendemonstration angekündigt wird.
Der Gemeinderat unterstreicht, dass Null Toleranz gilt gegenüber Gewalt und Sachbeschädigungen. Die Kantonspolizei wurde daher beauftragt, alle geeigneten Massnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zu treffen und allfällige unbewilligte Gegenkundgebungen nicht zu tolerieren.
Einschränkungen sind unvermeidbar
In der Innenstadt und rund um den Bundesplatz ist während der Dauer der Kundgebung mit starken Einschränkungen, Strassensperrungen sowie Behinderungen im öffentlichen Verkehr zu rechnen. Auch das Gewerbe ist von den Einschränkungen betroffen: So sind keine Aussenbestuhlungen im sicherheitsrelevanten Bereich möglich. Zudem sind die Märkte auf Bundesplatz, Waisenhausplatz und Bärenplatz spätestens um 13 Uhr beendet. Die betroffenen Gewerbetreibenden werden von den Behörden informiert.
Der Gemeinderat appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten und Betroffenen und ruft sie auf, sich während der Kundgebung friedlich zu verhalten. Insbesondere fordert er dazu auf, den Anweisungen der Kantonspolizei Folge zu leisten.