Kulturbotschaft 2024-2027: Start der öffentlichen Vernehmlassung
Der Gemeinderat hat die Kulturbotschaft 2024-2027 zur öffentlichen Vernehmlassung verabschiedet. Aufgrund der Finanzsituation werden die Mittel für die Kulturförderung gegenüber der Vorperiode um 1,8 Prozent gekürzt. Der Gemeinderat legt den Fokus in der Kulturförderung auf die Nachhaltigkeit in der Kulturproduktion. Diversität und kulturelle Vielfalt werden als Schwerpunkte vertieft. Um den Zugang zur Förderung zu erleichtern, werden Fördermittel und Fachwissen zusammengelegt: Aus den bisherigen Fachkommissionen entsteht ein Expert*innen-Pool mit Expertise aus zusätzlichen Bereichen. Die öffentliche Vernehmlassung der Kulturbotschaft dauert bis am 21. August 2022.
In der Kulturbotschaft legt der Gemeinderat dar, welche kulturpolitischen Schwerpunkte er in den Jahren 2024–2027 setzen will, welche finanziellen Mittel er für die Kulturförderung zur Verfügung stellen will und wie sie verwendet werden sollen. Für die Jahre 2024-2027 setzt der Gemeinderat in der Kulturförderung Nachhaltigkeit als Querschnittthema. Ziel ist, dass Kultur in Bern möglichst nachhaltig produziert, präsentiert und ausgewertet wird. Besonderes Augenmerk legt der Gemeinderat dabei auf die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden, auf eine prozessorientierte Kulturförderung sowie auf die Frage, wie der ökologische Fussabdruck von Kulturproduktion verkleinert werden kann. Die bereits in der aktuellen Kulturbotschaft geltenden Schwerpunkte Diversität und kulturelle Vielfalt will der Gemeinderat vertiefen.
Reduktion der Fördergelder aufgrund der Finanzsituation
Für die Jahre 2024–2027 stehen der direkten Kulturförderung 33’029’534 Franken pro Jahr zur Verfügung. Gegenüber der Vorperiode, die ein Wachstum von rund 10 Prozent verzeichnete, entspricht dies einer Reduktion von rund 1,8 Prozent oder 605’000 Franken. Die Reduktion hat der Gemeinderat auf Grund der seit 2018 veränderten finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Bern als Teil des Finanzierungs- und Investitionsprogramm FIT beschlossen. Die inzwischen erfolgten Planungserklärungen des Stadtrats wurden in der Kulturbotschaft berücksichtigt.
Die Stadt Bern schliesst ab 2024 mit insgesamt 24 Kulturinstitutionen einen vierjährigen Leistungsvertrag ab, neun davon gemeinsam mit Kanton, Regionalkonferenz und im Falle des Bernischen Historischen Museums zusätzlich mit der Burgergemeinde Bern. Neu erhalten das Berner Puppentheater und das Kollektiv Freiraum / Heitere Fahne einen tripartiten und das Musikfestival Bern einen städtischen Vertrag. Das Berner Kammerorchester wird nicht mehr mit einem tripartiten Vertrag unterstützt. Neu einführen will die Stadt gemeinsam mit dem Kanton Bern eine Orchesterförderung. Auf eine öffentliche Ausschreibung können sich alle Orchester, die bestimmte Professionalitätskriterien erfüllen, für eine vierjährige Förderung bewerben. Dies gibt den Orchestern gleiche Fördervoraussetzungen und die notwendige Planungssicherheit, um im internationalen Wettbewerb eine Chance zu haben.
Weil ab 2024 weniger Mittel zur Verfügung stehen, müssen bei den Institutionen Kürzungen vorgenommen werden. Bei den gemeinsam geförderten Institutionen werden die Beiträge der zwei grössten Institutionen Bühnen Bern und Bernisches Historisches Museum gekürzt. Bei den städtisch geförderten Institutionen wurde der Sparauftrag anhand von Kriterien (Beitrag zur Stärkung der lokalen Kulturschaffenden, Entwicklung der Beiträge in den letzten Perioden, Angebotsdichte, Beitrag zu Nachhaltigkeit und Inklusion, Bemühungen während der Pandemie) umgesetzt. Gekürzt werden die Beiträge an die Dampfzentrale, das Haus der Religionen, das Robert Walser-Zentrum, das Einstein-Haus und den Verein Cinéville. Einige Institutionen erhalten eine leichte Erhöhung der Beiträge (Grosse Halle, bee-flat, Tojo-Theater und Kunsthalle).
Fördermittel und Fachwissen zusammenlegen
Den Zugang zur Kulturförderung will der Gemeinderat vereinfachen. Dazu sollen die Voraussetzungen für alle Gesuchstellenden sowie die Kriterien für alle Projekte vereinheitlicht werden. Dies mit dem Ziel, dass kulturelle Projekte nicht von Sparten- und Kommissionsrastern beeinflusst werden, sondern die Entwicklung aufgrund der Idee und der inhaltlichen Substanz erfolgt. Um dies zu erreichen will der Gemeinderat die Anzahl der unterschiedlichen Förderkredite um die Hälfte reduzieren und so Fördermittel und Fachwissen zusammenlegen. Aus den bisherigen Fachkommissionen entsteht ein Expert*innen-Pool mit Expertise aus zusätzlichen Bereichen.
Dem Gemeinderat ist eine transparente und offene Kulturförderung wichtig. Er möchte nicht zuletzt deswegen die kulturpolitische Debatte regelmässig neu lancieren und von der verhärteten Gegenüberstellung von Institutionenförderung versus freie Förderung wegkommen. Sie entspricht der Kulturlandschaft nicht und verzerrt die Förderrealität. Der Gemeinderat will deshalb die Fördermittel neu in die drei Produkte Kreationsförderung, Plattformförderung und Interpretationsförderung aufteilen und die Verwendung der Mittel differenzierter abbilden.
Die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2024-2027 dauert bis zum 21. August 2022. Sie wird danach überarbeitet und vom Gemeinderat Ende dieses Jahres verabschiedet. Gleichzeitig wird der Gemeinderat über die Vierjahresverträge für die Kulturinstitutionen entscheiden und dem Stadtrat die hierzu nötigen Kreditanträge unterbreiten. Für jene Verträge, über die aufgrund der Kredithöhe die Stimmberechtigten entscheiden, wird die Abstimmung voraussichtlich am 18. Juni 2023 stattfinden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter https://www.bern.ch/vernehmlassungen-gemeinderat verfügbar.