Kredite für Strassensanierungen
Um die Nutzungsdauer von Strassen zu verlängern und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sind laufend Unterhaltsarbeiten nötig. Für kleinere Arbeiten sind dazu Mittel in der laufenden Rechnung des Tiefbauamts eingestellt. Grössere Unterhaltsprojekte ab 100’000 Franken werden hingegen über die Investitionsrechnung finanziert und bedürfen jeweils pro Stadtkreis einen Kreditbeschluss des zuständigen Organs. Im Jahr 2023 sind vier solche grösseren Projekte geplant – in den Stadtkreisen 2 (Länggasse-Felsenau), 3 (Mattenhof-Weissenbühl), 4 (Kirchenfeld-Schosshalde) und 5 (Breitenrain-Lorraine). Während die Beschlüsse über die Ausführungskredite für die Stadtkreise 2, 4 und 5 in die Kompetenz des Gemeinderats fallen, liegt die Kreditkompetenz für die Strassensanierungen im Stadtkreis 3 in der Höhe von 400’000 Franken beim Stadtrat. Der Gemeinderat hat diesen Kreditantrag zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Die Bauarbeiten finden im Herbst 2023 statt. Bei den geplanten Strassensanierungen werden klima- und ressourcenschonende Beläge eingesetzt und es wird gleichzeitig geprüft, ob Flächen entsiegelt werden könnten. Die Anwohnerschaft wird rechtzeitig über die Bauarbeiten informiert.