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21. Dezember 2017 | Gemeinderat, Direktionen

Kredit für Gebietsentwicklung Chantier Bümpliz Nord-West

Für das strategisch bedeutsame Gebiet Chantier Bümpliz Nord-West soll ein arealübergreifender Planungsprozess eingeleitet werden. Der Gemeinderat hat dazu zuhanden des Stadtrats einen Kredit von 825’000 Franken verabschiedet. In einem ersten Schritt soll ein städtebauliches Konzept erarbeitet werden.

Das Gebiet Bümpliz Nord-West liegt im Westen von Bern zwischen den zwei städtebaulichen Entwicklungspolen Brünnen und Ausserholligen. Es ist ein strategisch bedeutsames Gebiet mit besonderem Aufwertungs- und Entwicklungspotenzial, das entsprechend im STEK 2016 als sogenannter Chantier definiert ist. Mit dem vom Gemeinderat zuhanden des Stadtrates verabschiedeten Kredit von 825’000 Franken soll nun ein ganzheitlicher Planungsprozess für das Gebiet eingeleitet werden. Die Umsetzung dieser prioritären Massnahme des STEK 2016 soll wegweisend für künftige Gebietsentwicklungen der definierten strategisch bedeutsamen Chantiers sein.

Aufwertung und bauliche Verdichtung

Im Vordergrund stehen bei der Gebietsentwicklung Bümpliz Nord-West die Aufwertung und bauliche Verdichtung des Zentrums Bethlehems sowie die Gewerbezone der Carlo Bernasconi AG mit grossen Umnutzungs- und Verdichtungspotenzialen. Für die umliegenden Areale, die auch Teil des Chantiers sind, haben die entsprechenden Akteurinnen und Akteuren ebenfalls Verdichtungs- und teilweise Umnutzungsabsichten geäussert. Dies ermöglicht es, die verschiedenen Projekte in einer arealübergreifenden Planung aufeinander abzustimmen, die Verdichtungspotenziale bestmöglich auszuschöpfen und gleichzeitig die Verträglichkeit für das Umfeld sicherzustellen.

Städtebauliches Konzept

In einem ersten Schritt soll unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch den Stadtrat im Rahmen eines Studienauftrages ein arealübergreifendes städtebauliches Konzept erarbeitet werden. Es soll die erwünschte räumliche Entwicklung aufzeigen und unter anderem arealübergreifende Fragen zum Verdichtungspotenzial, zur Mobilität und zur Erschliessung, zu Freiräumen und öffentlichen Räumen und zur Infrastruktur und zu Energie und Umwelt klären. Ebenso werden die für die angestrebte Umnutzung und Erhöhung der baulichen Dichte allenfalls nötigen Anpassungen der bau- und zonenrechtlichen Vorschriften geprüft. Das städtebauliche Konzept wird gemäss dem vorliegenden Zeitplan im Jahr 2019 vorliegen und die weiteren Planungsschritte definieren.

Gemeinderat der Stadt Bern

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