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27. Mai 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Kontrollen zur Lohngleichheit werden weitergeführt

Die Stadt Bern will die Lohngleichheit weiterhin konsequent fördern. Nach erfolgreichem Abschluss des Projekts «Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe der Stadt Bern» beschliesst der Gemeinderat, die Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen und bei Organisationen mit städtischen Leistungsverträgen weiterzuführen. Seit 40 Jahren sind die Gleichstellung von Mann und Frau und der Anspruch auf «gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit» in der Bundesverfassung verankert. Noch ist beides nicht verwirklicht.

Der Gemeinderat hat 2016 mit der Unterzeichnung der «Charta zur Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» seine Absicht bekräftigt, die Lohngleichheit im gesamten städtischen Einflussbereich zu fördern. So überprüft er auch dieses Jahr wieder die Löhne in der Stadtverwaltung. In einem Pilotprojekt hat er ab 2018 bei 33 Betrieben die Einhaltung der Lohngleichheit überprüft, darunter zwölf Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag im Rahmen eines Beschaffungsverfahrens erhalten haben, und 21 Organisationen mit einem städtischen Leistungsvertrag. Das Projekt hatte zum Ziel, die Modalitäten für regelmässige Kontrollen festzulegen und diese anschliessend zu implementieren.

Gemeinderat: Lohnkontrollen zeigen Wirkung

Die Befragung der Betriebe zeigt, dass mehr als drei Viertel von ihnen die Lohngleichheit vorher nie überprüft hat. Drei Fünftel der Betriebe halten die Überprüfungen trotz des Aufwands für sinnvoll. Zwei Fünftel planen künftig selber die Lohngleichheit zu analysieren. Ebenso viele wollen die Ergebnisse für die interne oder externe Kommunikation nutzen. Mehrere Unternehmen mussten innerhalb einer gesetzten Frist Lohnanpassungen vornehmen, weitere planen solche aufgrund der Ergebnisse der Lohnanalyse. Neun von zehn Befragte erachten die Ergebnisse als nachvollziehbar und plausibel. Der Gemeinderat ist daher überzeugt, dass staatliche Kontrollen einen Beitrag leisten, um systematische Lohnungleichheiten aufzudecken und zu eliminieren und die Betriebe für die Thematik zu sensibilisieren. Zudem werden auf diese Weise Wettbewerbsverzerrungen durch diskriminierende Löhne verhindert.

Weiterführung von Lohngleichheitsüberprüfungen

Gestützt auf die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt hat der Gemeinderat beschlossen, sowohl bei den Leistungsvertragspartnern als auch im Beschaffungswesen künftig von Unternehmen ungeachtet ihrer Grösse klar definierte Nachweise aus dem Selbsttest-Tool des Bundes, der Lohnanalyse nach revidierten Gleichstellungsgesetz oder einer staatlichen Kontrolle einzufordern. Gleichzeitig hat er die Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann beauftragt, stichprobenweise Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit durchzuführen. Er sieht je acht bis zehn Kontrollen im laufenden und im nächsten Jahr vor sowie vier bis fünf im Jahr 2023. Nach drei Jahren wird er wieder Bilanz zu den Überprüfungen ziehen.

Auch nach Verankerung des Grundsatzes «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» in der Bundesverfassung im Jahre 1981 und 25 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes, das Lohndiskriminierungen verbietet, ist die Lohngleichheit nicht erreicht. Im Gegenteil: Der Unterschied zwischen Frauen- und Männerlöhnen hat 2018 erstmals wieder zugenommen. Der durchschnittliche Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern machte in der Gesamtwirtschaft 19 Prozent oder 1'512 Franken im Monat aus. Rund 45 Prozent dieser Lohndifferenz oder 686 Franken lassen sich nicht durch objektive Faktoren erklären und sind daher potenziell diskriminierend (2014: 593 Franken).

Gemeinderat der Stadt Bern

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